Wie verbucht ihr bei einem Einzelunternehmer im SKR 03 den Eigenverbrauch für Elektroautos?
Ertragssteuerlich ist der halbe Bruttolistenpreis und umsatzsteuerlich der volle Bruttolistenpreis anzusetzen.
Wir würden die USt-Differenz direkt auf das Umsatzsteuerkonto buchen. Kennt ihr eine bessere Lösung?
Vielen Dank und viele Grüße
Silke Geyer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Geyer,
im Dokument 5301036 des Elektronischen Wissen Buchungs-ABC erhalten Sie Buchungsbeispiele für die Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer.
Für den Eigenverbrauch von Elektrofahrzeugen eines Einzelunternehmers ist die Systematik die gleiche.
Hierzu sind entsprechend die Konten des Einzelunternehmers zu verwenden DATEV-Kontenrahmen 2020 - Dok.-Nr.: 0907811 .
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
... noch ein ergänzender Hinweis: Unter Umständen kann sogar nur ein Viertel des BLP zugrunde gelegt werden:
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40 000 Euro beträgt
Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1004310
Viele Grüße.
Hallo Fr. Schönweiß,
wie kommt man denn auf den Faktor 2 Prozentsatz (unter 3.2 - 2. Einrichtung einer individuellen Funktion mit Umsatzsteuer Faktor 2 auf dem Konto 4831? Stehe iwie auf dem Schlauch...
Danke
19/119*100=15,9664
Danke für die Antwort, ich hatte es selbst schon "erraten"^^
Hallo zusammen,
muss die zusätzliche Buchung der Umsatzsteuer für die 1%-Regelung (aus dem Dok. 5301036) auch für Fahrten zwischen Whg./Arbeitsstätte gemacht werden?
Danke
LG