Guten Morgen zusammen,
vielleicht ist es einfach noch zu früh für mich...
Folgende Situation: Mandant ist Selbstbucher, bucht alles in REWE. Wir prüfen den JA.
Mandant stellt seinen Bestand ins DatevRZ, wir holen den Fibu-Bestand. Machen Änderungen im 2023er Anlagevermögen, Mandant bucht seine 2024er FIBU ganz normal weiter.
Wie bekomme ich jetzt das von uns veränderte Anlagevermögen 2023 wieder in seine Fibu ohne sein 2024er Anlageverögen zu überschreiben?
ANLAG kann ich ja im Gegensatz zur Buchführung nur komplett und nicht einzelne Jahre speichern. Ich brauch da bitte mal nen Denkanstoß... oder noch mehr Kaffee.. Ist schon Wochenende??
Hallo @Kommissar_Buchhaltung,
Sie haben den Sachverhalt richtig erkannt.
In solchen Fällen muss abgewogen werden, was den kleineren Aufwand darstellt.
Entweder wird die Anlagenbuchführung der Kanzlei beim Mandanten eingespielt und der Mandant muss die Erfassung 2024 noch einmal machen.
Oder der Mandant macht in der Anlagenbuchführung 2023 die gleichen Anpassungen, wie Sie in der Kanlei.
Aus diesem Grund ist es notwendig sich vorher abzustimmen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie in folgendem Dokument.
Datenaustausch in der Anlagenbuchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen
Schönen Tag