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Unterdrückung zwingender automatischer Stammdatenabgleich bei Kanzlei-Rewe

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letzte Antwort am 26.10.2022 18:49:56 von Ivonne_Lindt
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RaBe_DUS
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Sachverhalt:

Mandant bucht selbst, sendet Bestand ins RZ (bis dahin alles fein!).

Wir holen den Bestand und wollen ihn einspielen. Dabei öffnet sich das Fenster "Zentrale Mandantendaten festlegen" mit der Überschrift "Abgleichen der Stammdaten".

 

Der Mandant hat leider in seinen Stammdaten einigen "Unfug" drinstehen, sodass wir diese nicht übernehmen wollen, weil unsere Stammdaten völlig in Ordnung sind. 

 

Nun gibt es bei ihm Stammdaten, die bei uns nicht vorhanden sind, z.B. uralte ausgeschiedene Gesellschafter. In "unserer Spalte" steht daher "Keine Angaben vorhanden".

 

RaBe_DUS_1-1665652173280.png

 

 

Deaktiviere ich das Kästchen zur Übernahme der Daten vor den falschen Stammdaten des Mandantenbestands, kommt die Fehlermeldung, dass mich nicht in allen Zeilen für einen Wert entschieden habe. "Unseren Wert", also den mit "Keine Angaben vorhanden", der an der Stelle völlig richtig ist, kann ich jedoch nicht auswählen! 

 

RaBe_DUS_0-1665652033616.png

 

Klicke ich beim Abgleich-Dialog auf "Abbrechen", dann wird der Bestand nicht geöffnet.

 

Wenn ich den Unfug aus der Mandantensicherung übernehme, werden jedoch meine Stammdaten geändert, es werden neue Adressaten angelegt und ich muss dann die Stammdaten danach mühsam wieder bereinigen und Adressaten löschen, nur damit ich in den Bestand komme!

 

Oder übersehe ich irgendwo "einen Haken" oder eine Möglichkeit?? 🤔 Vielen Dank für eine Idee, wie man diesen Blödsinn umgehen kann! 

 

P.S.: Eine komplette Deaktivierung des Stammdatenabgleichs ist nicht möglich.

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
173 Mal angesehen

Hallo @RaBe_DUS ,

 

der Gesellschafter im Stammdatenabgleich kann nicht abgewählt werden, da dort auch Buchungen vorhanden sein können. 


Folgendes Vorgehen kann als Alternative angeboten werden:

 

  •  Gesellschafter im Stammdatenabgleich aus der Sicherung übernehmen
  •  in den Stammdaten des Mandanten das Gesellschafterverhältnis zeitlich abschließen
  •  Anwender erstellt Sicherung und gibt diese an den Mandanten weiter
  •  Mandant spielt die Sicherung bei sich ein und übernimmt das Austrittsdatum beim Gesellschafter


Wenn die Sicherung des Mandanten wieder in der Kanzlei eingespielt wird, dann würde der Gesellschafter bei der Standardeinstellung „Nur abweichende Werte anzeigen“ nicht mehr auftauchen und würde somit auch nicht mehr „stören“.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.10.2022 18:49:56 von Ivonne_Lindt
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