Ein frohes neues Jahr wünsche ich Ihnen!
Im Zuge der Umstellung von der Ist- auf die Sollversteuerung müssen zunächst alle Buchungsstapel festgeschrieben sein. Gilt das auch für die Buchungsstapel in 2023, wenn die Sollversteuerung erst ab 2024 gilt? Wir buchen bei einem Mandanten fast täglich und wollen mit dem Januar 2024 direkt starten. Die Dezemberbuchhaltung ist aber noch nicht abgeschlossen und ein vorzeitiges Festschreiben ist nicht so sinnvoll. Hat jemand einen Tipp?
Maßgebend sind die Buchungen des jeweiligen Kalenderjahres, d.h. es dürfen keine offenen Stapel in 2024 vorhanden sein, um dort auf Soll-Versteuerung umzustellen.
ok, vielen Dank! Dann kann ich getrost das Jahr 2024 eröffnen, auf die Sollversteuerung (ab 2024) umstellen und 2023 mit der Istversteuerung weiterarbeiten!