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Umstellung von Durchschnittsbesteuerung auf Regelbesteuerung

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letzte Antwort am 26.01.2022 16:45:12 von Antje_Naumann
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DaniMach123
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Liebe Datev-Community,

 

Ist-Zustand: abweichendes Wirtschaftsjahr 01.07. - 30.06.; Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG

Ab 01.01.2022 fällt die Durchschnittssatzbesteuerung aufgrund der Überschreitung der Grenzen weg und der Mandant muss auf Regelbesteuerung umgestellt werden. Wie kann ich das im Datev Rechnungswesen innerhalb eines Wirtschaftsjahres einrichten? Gibt es dazu ein Hilfedokument?

 

Mit freundlichen Grüßen 

Daniela Mach

DATEV-Mitarbeiter
Roswitha_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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313 Mal angesehen

Hallo Frau Mach,

 

aufgrund des geschilderten Sachverhalts gehen wir davon aus, dass der Mandant mit dem Branchenpaket für Land- und Forstwirtschaft (SKR 14) gebucht wird. Zu dem Thema "Umsatzsteuerart ändern" finden Sie in unserem Hilfecenter zwei Dokumente.


Wenn sich Ihre Anfrage damit nicht erledigt hat, setzen Sie sich bitte per Servicekontakt extern "Thema Branchen" mit uns in Verbindung.


Wir melden uns dann bei Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1034843

DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1071694

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DaniMach123
Beginner
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Nachricht 3 von 4
299 Mal angesehen

Hallo Frau Schmidt,

 

unser Mandant wurde leider nicht mit dem Branchenpaket für L+F (SKR14) gebucht, sondern mit dem Standardkontenrahmen SKR03 ohne Branchenpaket gebucht. Bei der Umsatzsteuer wurde "keine Umsatzsteuer" als Besteuerungsart hinterlegt. Kann ich dennoch nach Datev-Dok-Nr. 1034843 das Thema bearbeiten?

 

Mit freundlichen Grüßen 

D. Mach

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
277 Mal angesehen

Hallo @DaniMach123,

 

das Dokument 1034843 ist in diesem Fall nicht empfehlenswert. Wenn Sie bisher trotz Besteuerungsart "keine Umsatzsteuer" die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewendet haben, können wir keine pauschale Empfehlung geben, ohne das bisherige Buchungsverhalten zu kennen.

Senden Sie uns bitte einen Servicekontakt (Servicekontakt anlegen) an den Programmservice Rechnungswesen, damit wir den Sachverhalt mit Ihnen besprechen können.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.01.2022 16:45:12 von Antje_Naumann
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