Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal Hilfestellung / Ideen zu folgender Problematik:
Wir haben zwei Mandantennummern für eine OHG + Einzelunternehmen
Alt:
OHG + Einzelunternehmen
Jeweils Abweichendes Wirtschaftsjahr (01.06. - 31.05.)
Auflösung beider Firmen zum 31.05.2021
Neu:
Neubeginn: Die OHG wird durch einen Gesellschafter zum 01.06.2021 als Einzelunternehmen weitergeführt.
Der Gesellschafter ist auch bereits für Zwecke der ESt, etc. als Mandantennummer angelegt.
Die Einzelfirma führt die ehemalige OHG 1:1 weiter.
Daher sollen unbedingt Anlagevermögen, Vorjahresvergleiche, etc. erhalten bleiben!
Wie lässt sich dies möglichst "sauber" umsetzen?
Insbesondere bei den Programmverbindungen zur ges. + einh. Festst. + Umsatzsteuer + Gewerbesteuer, etc. wollen wir möglichst keinen Bruch!
Die Erklärungen für 2020 müssen auch noch erstellt werden.
Ich hoffe, dass hier jemand einen Rat hat!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
um Ihre Anfrage zu klären, wenden Sie sich bitte per Servicekontakt oder unter 0911/319-38601 an den Programmservice Jahresabschluss.
Mit freundlichen Gruß
Brigitte Eckert
Service Jahresabschluss