Hallo zusammen,
wir nutzen seit Januar diesen Jahres DATEV und ich habe eine Frage zur Berichtigung der UST-VA.
Wann schlägt DATEV eine berichtigte UST-VA vor?
Bei jeder nachträglichen Buchung in eine Buchungsperiode für die bereits eine UST-VA abgegeben wurde?
Nur wenn Vorsteuerkonto und/oder UST Konto angesprochen wird?
Oder auch wenn das Konto für die Zahllast UST-VA 17800 angesprochen wird?
Wir haben eine Korrekturbuchung Generalumkehr gemacht und beim SKR 03 das Konto 15900 Durchlaufkonto und 17800 Umsatzsteuervoranmeldungskonto. Danach hat DATEV eine Korrektur der UST-VA übermittelt, obwohl es keine Änderungen ergab.
Bei einer anderen Korrekturbuchung Generalumkehr beim SKR 03 von einem Konto 12000 Bank auf Lohnverrechnungskonto 17400 wurde keine Korrektur der UST-VA von DATEV erstellt und übermittelt.
Leider finde ich hierzu keine Infos in der DATEV Hilfe und würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.
Vielen Dank.
Gruß B.T.
Beim Daten senden aus Karewe sehen Sie, welche USt-VA's mit abgerufen werden. Den Haken für nicht gewünschte Abrufe müssen Sie dann allerdings aktiv entfernen.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Frage, wann das DATEV Programm eine UST Berichtigung anstößt, ist damit
leider nicht beantwortet.
Gruß B.T.
@ThalerB schrieb:..........
Die Frage, wann das DATEV Programm eine UST Berichtigung anstößt, ist damit
leider nicht beantwortet.
Gruß B.T.
Kann ich auch nicht genau sagen. Aber vermutlich alle Bewegungen, die eine USt-Kennziffer in der USt-VA betreffen, reichen da schon. Eine Generalumkehr gehört wohl dazu.
Hallo,
danke für die Rückfino.
Genau diese Antwort ist wichtig für mich, um es zu verstehen.
Gruß
Beate
Bleibt die Frage,
wann stößt DATEV eine Berichtigung der UST-VA an?
Dankeschön 🙂
Nachricht 4 oben. Viel Erfolg.
Nur wenn in der Auswertung USt-VA der Haken „berichtigte Anmeldung“ für den betreffenden Monat gesetzt wurde.