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Umsatzsteuervoranmeldung 2021: Entgeltminderungen (Skonti, Boni, usw.)

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letzte Antwort am 10.03.2021 16:44:43 von lasmus
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lasmus
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
151 Mal angesehen

Hallo,

 

in den Umsatzsteuervoranmeldungen 2021 werden in den Zeilen 71 bis 74 nun auch die Entgeltminderungen abgefragt. Dazu zählen nach Abschn. 17.1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 10.3 Abs. 1 Satz 1 UStAE auch Skonti, Boni und Rabatte. Diese Werte werden aber in die Umsatzsteuervoranmeldung an dieser Stelle ergänzend nicht ins Formular eingesteuert, sondern "nur" bei den Umsätzen und Vorsteuern berücksichtigt.

 

Wo liegt mein Denkfehler bzw. wann wird die Einsteuerung erfolgen?

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

lasmus
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
119 Mal angesehen

Hallo nochmal,

 

ich habe das Problem selbst gelöst. In der Anleitung zur Umsatzsteuervoranmeldung Umsatzsteuervoranmeldungen ist erläutert, dass nur die Kennziffern nur dann zu füllen sind, wenn das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das ist bei Skonti, Boni und Rabatten nicht der Fall, weil diese Entgeltminderungen von Anfang an vereinbart waren.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 10.03.2021 16:44:43 von lasmus
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