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Umsatzsteuerliche Organschaft zwischen EÜR (Istversteuerung) und Bilanzierer (Sollversteuerung)

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letzte Antwort am 16.05.2023 10:21:45 von Marleenchen
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joa_2020
Beginner
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Nachricht 1 von 6
3374 Mal angesehen

Guten Tag zusammen,

 

ich habe einen Mandanten, der ein Einzelunternehmen (EÜR) und ein Einzelunternehmen in der Form einer GmbH (Bilanzierer) betreibt. Es liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. Es werden monatliche konsolidierte Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben. In beiden Buchhaltungen werden Verrechnungskonten geführt, u.a. für den Ausgleich der USt-Zahlungen.  

 

Mein Problem: Die Abbildung der Umsatzsteuer-Forderungen des EÜR gegenüber der GmbH zum 31.12.2019 bereitet mir etwas Schwierigkeiten. 

 

Angenommen: Der EÜR hat Euro 10.000,00 (konsolidierte) Umsatzsteuer-VZ geleistet in 2019, davon entfallen Euro 7.000,00 auf die GmbH.

 

Ich würde die Euro 7.000,00 als "Forderung" über das Verr.kto. gegen "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" , was ja meine Ausgaben in der EÜR mindern würde, buchen. Bereits geleistete Zahlungen von der GmbH an das EinzelUN dann direkt gegen das Verr.kto gebucht.

Somit wäre der ganze Vorgang in der EÜR ergebnisneutral. Die UST-VZ für den Dezember würde ich nicht in der EÜR verbuchen, da diese ja erst in 2020 auf Grund einer Dauerfristverlängerung gezahlt wird.

 

Folglich lassen sich aber meine Verrechnungskonten nicht abstimmen, da ich beim Bilanzierer die USt-VZ als Verbindlichkeit ggü. dem Einzelunternehmen einbuche (auch die USt-VZ für den Dezember).

Oder gibt es bei der EÜR eine ergebnisneutrale Möglichkeit der Verbuchung der Dezember-USt-VZ, sodass meine Verrechnungskonten stimmen? 

 

Herzlichen Dank für Antworten bzw. Lösungen!

 

Beste Grüße

joa

 

 

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 6
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Die USt-VZ Dezember wird bei der GmbH nicht als Verbindlichkeit gegenüber der Einzelfirma gebucht, sondern:

 

3820 Umsatzsteuervorauszahlung 

 

       an 3860 Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuervorauszahlungen

 

 

Dann passt auch das Verrechnungskonto.

Im Folgejahr, wenn die USt-VZ dann bezahlt wird, wird die VZ in der GmbH gegen das Verrechnungskonto gebucht. Konto 3860 ist dann auch wieder ausgeglichen.

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0815
Fachmann
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Nachricht 3 von 6
3325 Mal angesehen

Hallo Joa, 

 

Oder gibt es bei der EÜR eine ergebnisneutrale Möglichkeit der Verbuchung der Dezember-USt-VZ

 

wenn Sie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an Verbindlichkeiten aus Umsatz-
steuer-Vorauszahlungen bzw. an Umsatzsteuer laufendes Jahr buchen, neutralisiert DATEV-Rechnungswesen den Aufwand in der Gewinnermittlung, sodass die Buchung letztlich ergebnisneutral bleibt. Schauen Sie nach der Buchung mal in den Kontennachweis zur Gewinnermittlung. 

 

Viele Grüße.

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joa_2020
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Nachricht 4 von 6
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Hallo "ungültigerbenutzername",

 

vielen Dank für Ihren Lösungsvorschlag.

 

So einfach habe ich in der Tat nicht gedacht! Habe Ihren Lösungsvorschlag gleich übernommen.

 

Vielen Dank!

 

VG

joa

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joa_2020
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Hallo 0815,

 

vielen Dank für den Tipp. Habe Ihren Buchungsvorschlag natürlich gleich mal übernommen und einen Blick in den Kontennachweis geworfen. Passt alles! 

 

Vielen Dank nochmals.

 

Viele Grüße

joa

Marleenchen
Beginner
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Nachricht 6 von 6
846 Mal angesehen

Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Welches Verrechnungskonto nutzt ihr eigentlich? Danke euch @joa_2020 

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letzte Antwort am 16.05.2023 10:21:45 von Marleenchen
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