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Umsatzsteuer und Leistungsdatum

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letzte Antwort am 09.03.2026 14:21:16 von Ivonne_Lindt
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Cb5
Beginner
Offline Online
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278 Mal angesehen

 

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall und weiß nicht weiter.
Ein Online-Shop mit Soll-Versteuerung stellt eine Rechnung mit Leistungsdatum am 01.04.
Jetzt wurde die Ware aber bereits im März bestellt und auch potenziell gezahlt.
Und hier zu meiner Frage:
Wenn ich die Rechnung einbuche, weiß ich ja noch nicht ob sie bereits im März bezahlt wurde und dann USt nach UStG §13 (1) a Satz 4 im März fällig ist oder ob die Zahlung erst nach der Leistung kommt und damit die USt ganz normal nach Leistungsdatum im April fällig ist. 
Gibt es eine Option wie ich das klug lösen kann ohne am Ende nach Buchung der Zahlungen manuell die Rechnungen in den richtigen Stapel zu schieben und wenn nicht, wäre das nicht ein Punkt, der man optimieren könnte.
Oder sehe ich da was ganz falsch? Ich bin relativ neu...
Danke

DATEV-Mitarbeiter
Ivonne_Lindt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
186 Mal angesehen

Hallo @Cb5 ,

 

wie Sie ihren Fall beschrieben haben, können Sie nicht mit Leistungsdatum buchen. Das Rechnungsdatum, muss immer höher als das Leistungsdatum sein, nicht umgekehrt.

Im Dokument  Leistungsdatum nutzen finden Sie zum Thema Leistungsdatum alle wichtigen Punkte zur Nutzung beschrieben.

 

Ist die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erbracht, als die Rechnung erstellt und die Zahlung erfolgt ist, dann handelt es sich um eine Anzahlung Anzahlungen buchen oder Vorabzahlung.



Mit freundlichen Grüßen
Ivonne Lindt | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.03.2026 14:21:16 von Ivonne_Lindt
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