Hallo zusammen,
ich hätte gern eure fachliche Einschätzung zu folgendem Fall, natürlich ohne Anspruch auf Verbindlichkeit.
Sachverhalt:
- Ein Mandant bezieht alkoholische Getränke aus Frankreich.
- Die Ware wird zunächst in ein deutsches Steuerlager geliefert.
- Es gibt zwei mögliche Lagerarten bzw. Szenarien:
- Zolllager: Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die unter Steueraussetzung stehen.
- Umsatzsteuerlager (§ 4 Nr. 4a UStG): Sonderlager für bestimmte, in Anlage 1 gelistete Waren (Alkohol ist hier nicht aufgeführt).
- Verbrauchsteuerlager: Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Unionswaren unter Steueraussetzung.
- Aus dem Lager erfolgt anschließend ein Verkauf an Abnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Spanien oder Polen).
Fragen an die Community:
- Wie würdet ihr umsatzsteuerlich den Kauf aus Frankreich und den Verkauf aus dem Lager einordnen?
- Welche Unterschiede ergeben sich je nach Lagerart (Zolllager, Umsatzsteuerlager, Verbrauchsteuerlager) für die Umsatzsteuer?
- Wie wird die Verbrauchsteuer in den verschiedenen Lagerarten korrekt behandelt?
- Gibt es Besonderheiten bei der Dokumentation oder Abrechnung, die man beachten sollte?
Viele Grüße
Sibel Serbest-Yurtseven
Thema zum Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben durch @Antje_Naumann