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USt Zahllast auf KLR aufteilen

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letzte Antwort am 04.03.2020 10:38:55 von maxmoritz
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lindaffb
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ist es möglich eine USt Schuld (vierteljährlich) für ein Kosten-und Leistungsteil z.B. Kostenstelle 300 EDV programmtechnisch ermitteln zu lassen.

Insgesamt USt Schuld insgesamt 300 € - EDV 100 - Elektronik 100 - Software 100.

Viele Grüße

L.Perzl

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
283 Mal angesehen

Hallo Frau Perzl,

grundsätzlich ist das möglich. Es ist allerdings nicht ganz so trivial, die Umsatzsteuer-Zahllast für eine Kostenstelle ermitteln zu lassen. Auf jeden Fall müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Umsatzsteuer und Vorsteuer müssen immer mit Kostenstelle gebucht werden.
  • Alle Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten müssen in der KOST-Zeilenstruktur abgefragt werden.
  • Es muss eine zusätzliche Rechenzeile (Umsatzsteuer minus Vorsteuer) in der Zeilenstruktur angelegt werden.

Die genaue Vorgehensweise lässt sich am besten in einem Telefonat besprechen - ggf. auch unter Einsatz der Fernbetreuung online (Tel. 0911 319-34720). Meine Kolleginnen helfen Ihnen gerne weiter!

Mit freundlichem Gruß

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

DATEV eG

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maxmoritz
Einsteiger
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Hallo, 

 

wurde das Thema weiter verfolgt und wie kompliziert war die Umsetzung?

 

Gruß

Sven

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letzte Antwort am 04.03.2020 10:38:55 von maxmoritz
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