Hallo zusammen,
ist es möglich eine USt Schuld (vierteljährlich) für ein Kosten-und Leistungsteil z.B. Kostenstelle 300 EDV programmtechnisch ermitteln zu lassen.
Insgesamt USt Schuld insgesamt 300 € - EDV 100 - Elektronik 100 - Software 100.
Viele Grüße
L.Perzl
Hallo Frau Perzl,
grundsätzlich ist das möglich. Es ist allerdings nicht ganz so trivial, die Umsatzsteuer-Zahllast für eine Kostenstelle ermitteln zu lassen. Auf jeden Fall müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Die genaue Vorgehensweise lässt sich am besten in einem Telefonat besprechen - ggf. auch unter Einsatz der Fernbetreuung online (Tel. 0911 319-34720). Meine Kolleginnen helfen Ihnen gerne weiter!
Mit freundlichem Gruß
Heinz Bleyer
Produktmanagement und Service Kostenrechnung
DATEV eG
Hallo,
wurde das Thema weiter verfolgt und wie kompliziert war die Umsetzung?
Gruß
Sven