Ein Unternehmer erwirbt in 2018 ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 16 kWh, das er seinem Arbeitnehmer zur Nutzung überlässt. Der Bruttolistenpreis beträgt 44.590 €. Die betriebliche Nutzung durch den Arbeitnehmer beträgt 60 %. Bei der 1-%-Regelung ist der Bruttolistenpreis um (16 kWh × 250 € 😃 4.000 € zu mindern.
Der für die Ermittlung des entgeltlichen Vorteils geminderte Bruttolistenpreis beträgt (44.590 € – 4.000 € = 40.590 €), abgerundet auf volle Hundert Euro 40.500 €. Der geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regelung beträgt für lohnsteuerliche Zwecke somit 405 € pro Monat. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer sind 445 € zugrunde zu legen, aus denen die Umsatzsteuer mit 71,05 € herauszurechnen ist.
Wie verbuche ich das?