Moin!
Ein Mandant zahlt eine Kredittilgung (keine Zinsen) im Dezember 20 schon für 01/21.
Muss die Tilgung beim Bilanzierer abgegrent werden?
Nein, die Darlehensverbindlichkeit ist zum 31.12. entsprechend niedriger.
Eine Eingangsrechnung, die am 15.01. fällig ist und schon am 28.12. bezahlt wird, würden Sie doch sicherlich auch nicht als Verbindlichkeit in der Bilanz stehen lassen und die Zahlung als Abgrenzung ausweisen, oder?
Viele Grüße
Uwe Lutz