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Telefonkostenerstattung durch Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 19.08.2021 11:51:04 von Kantapper
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Ein AN hat privat etwas über das Firmen-Mobiltelefon gekauft.
Nun erscheint der Betrag auf der Abrechnung. Er möchte diesen Betrag natürlich erstatten.

Wie buche ich die Rechnung hinsichtlich der Mehrwertsteuer?

Ich würde 15300 (Ford. an AN) und 49200 (Telefon) an Kreditor buchen (LKR03)

Den Betrag zahlt er in die Kasse ein (10000 an 15300).

Auf 15300 muss ja der Betrag inkl. Mehrwertsteuer stehen. Kürze ich dann die Mehrwertsteuer auf der 
Rechnung? Oder muss ich dem AN tatsächlich Mehrwertsteuer berechnen und entsprechend abführen?

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich.

Ecovis17109
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Der An darf keine Mehrwertsteuer berechnen. Er zahlt den Betrag einfach brutto zurück bzw. die Forderung der Firma wird brutto eingebucht. Die Firma darf natürlich auch keine Vorsteuer ziehen. Die Ausgabe wurde ja nicht für Zwecke der Firma getätigt und ist aufgrund der Rückzahlung auch kein Personalaufwand.

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
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Kantapper
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Das der AN kein Mehrwertsteuer berechnen darf, ist klar.

Aber dann mache ich es so wie ich vor hatte. Dankeschön

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letzte Antwort am 19.08.2021 11:51:04 von Kantapper
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