abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerschlüssel bei Erträgen aus abgeschriebenen Forderungen

8
letzte Antwort am 13.03.2019 16:01:23 von 0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
buchhaltungmarxen
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
3277 Mal angesehen

Guten Morgen Zusammen, ich habe eine Quote aus einer Insolvenz über die Creditreform bekommen. Die Forderung ist aus 2016 und den Kunden gibt. es nicht mehr. Mit welchem Steuerschlüssel muss ich die Zahlung verbuchen ? Nehme ich die UID der Creditrfeorm Österreich oder gar keine ????

0 Kudos
Tags (1)
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 9
3038 Mal angesehen

Hallo,

die Umsatzbesteuerung erfolgt mit dem gleichen Steuersatz, wie die ursprüngliche Forderung war.

(Nach deutschem Steuerrecht – weil Sie etwas von Österreich schreiben.)

0 Kudos
buchhaltungmarxen
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 9
3038 Mal angesehen

Ja stimmt, das weiß ich. Aber Datev verlangt dann die Eingabe einer UID-Nr. / Habe ich aber nicht, soll ich dann die der Creditreform nehmen?

0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 9
3038 Mal angesehen

UID meint USt-IdNr.? Dann handelt es sich also um eine innergemeinschaftliche Lieferung/sonstige Leistung? Da wäre m. E. die USt-IdNr. des Kunden anzugeben. Sie müssten diese z. B. auf der damaligen Rechnung an den Kunden finden. An die Creditreform haben Sie die Leistung ja nicht erbracht, deren USt-IdNr. wäre also aus meiner Sicht nicht richtig.

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 9
3038 Mal angesehen

d.h. die ursprüngliche Forderung war ohne Ust, weil Ausfuhrlieferung oder so. Leistung in nach Österreich ?

Posten Sie doch einfach mal wie der ursprüngl.l Umsatz verbucht wurde.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
buchhaltungmarxen
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 9
3038 Mal angesehen

Ich weiß schon mit welchem Steuerschlüssel gebucht wurde, es geht um die UID-Nr. die es nicht gibt.. Nur die der Creditreform... Also ich nehme die dann jetzt, da ich ich ohne diese Nummer keinen Buchungssatz erzeugen kann. Trotzdem vielen Dank für die prompten Antworten 🙂

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 9
3038 Mal angesehen

Ust ID der Creditreform ist sicherlich falsch und wird bei einer Prüfung zu einer Nachversteuerung von 19% Ust führen.

Wenn Sie wissen wie ursprünglich gebucht wurde, muss auch bei ursprünglichen Buchung eine Ust-ID eingegeben worden sein, dann diese verwenden auch wenn sie heute nicht mehr gültig sein sollte.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
mschuetze
Beginner
Offline Online
Nachricht 8 von 9
3038 Mal angesehen

Immer die USt.-ID des Forderungsgegners nehmen! In diesem Fall ist das Inkasso nur Forderungseintreiber.

Unbeachtlich kann dabei bleiben, von wem die Forderung am Ende zufließt.

0 Kudos
0815
Fachmann
Offline Online
Nachricht 9 von 9
3038 Mal angesehen

Vielleicht können Sie unter https://vat-search.co.uk die USt-IdNr. ermitteln.

8
letzte Antwort am 13.03.2019 16:01:23 von 0815
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage