Hallo zusammen,
ein Mandant nutzt das Programm Mittelstand faktura und Rechnungswesen compact. Hierbei kommt auch der Programmteil
Auftragswesen zur Rechnungsschreibung zum Einsatz.
Die Steuersätze 7% und 19% sind programmseitig vorgegeben. Für Rechnungen im landwirtschaftlichen Bereich wird nun der
Steuersatz 10,7% für die Rechnungserstellung benötigt.
Ist es richtig, dass in dieser Version dies nicht vom Mandanten veranlasst werden kann? Ist die Neuanlage eines weiteren
Steuersatzes nur von seiten des Steuerberaters möglich? Falls ja, welche Möglichkeiten gibt es, die neue Funktion an den Mandanten
weiter zu leiten?
Viele Grüße
Hallo Frau König,
vorab: Auftragswesen in DATEV Mittelstand ist keine Branchenlösung. Für Land- und Forstwirte wichtige Funktionen sind im Programm nicht enthalten, z.B. Übergabe von Menge und Gewicht nach Rechnungswesen, Kontierung.
Es ist jedoch möglich, bei der Belegerstellung einen individuelle Steuersatz zu verwenden und so die gewünschten 10,7% USt. auf der Rechnung auszuweisen (geöffneter Beleg | Eigenschaften | Buchungsangaben | Individueller Steuersatz).
Für die Buchung ist notwendig müssen in Auftragswesen individuelle Geschäftsvorfälle angelegt werden (Im Geschäftsvorfall wird das Konto festgelegt, vgl Dok.Nr 9221080).
Damit auch in die Finanzbuchführung auch die korrekte Steuerberechnung erfolgt, muss in Rechnungswesen das entsprechende Automatik-Konto (Automatik-Konto mit Berechnung 10,7%) vorhanden sein. Die Neuanlage von Automatik-Konten ist jedoch nicht mit Rechnungswesen compact möglich. Sie können diese in Kanzlei-Rechnungswesen für Ihren Mandanten einrichten. Hierzu lassen Sie sich eine Bestandssicherung der Buchführung des Mandanten geben. In der Zeit, in der Sie den Buchführungsbestand bearbeiten sollte der Mandant in Mittelstand nicht weiterarbeiten.
Viele Grüße