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Steuerbilanz Komplementär GmbH - Sondervergütung

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letzte Antwort am 22.08.2019 22:26:10 von blum
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m_peglau
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Wir wurden vom Finanzamt aufgefordert Sonderbilanzen für unsere Komplementär GmbH abzugeben. Diese erhält eine Sondervergütung, welche wir am Ende des Wirtschaftsjahres als Forderung gegen Erlöse in alle Bereiche einbuchen. Nun gehört diese Forderung nicht in die Steuerbilanz der Gesellschaft, da sie zum Sonderbetriebsvermögen I bei der zugehörigen GmbH & Co. KG zählt.

Meine Frage ist.. wie bekommen wir diese Forderung vernünftig aus der Steuerbilanz der Komplementär GmbH? Das Hilfsdokument aus Lexinform (1080905) war leider nicht hilfreich, da hier die Haftungsvergütung im gleichen Jahr bezahlt wird..

Zusätzlich unterliegt diese Sondervergütung der Umsatzsteuer. Die Sondervergütung soll TEUR 10 netto betragen. Da wir den Bruttobetrag in der Sonderbilanz I ausweisen müssten, entsteht hier auch ein Problem mit dem Ausweis der Umsatzsteuer?!

blum
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Hallo Herr Peglau,

leider bekommen Sie das gar nicht in die Steuerbilanz der GmbH rein, da diese bei der Verwaltungs GmbH in der Regel identisch ist mit der Handelsbilanz.

D. h. Sie haben für die Verwaltungs-GmbH drei Bilanzen zu erstellen:

- Hauptmandantennummer:

    * Handels- und

    * Steuerbilanz (inkl. der E-Bilanz)

    der GmbH

- Untermandantennummer zur KG: Sonderbilanz (inkl. E-Sonderbilanz)

In der Sonderbilanz für die KG sind nur enthalten:

  • Bilanz: das Verrechnungskonto gegenüber der KG
  • GuV: die Haftungsvergütung und ggf. die Zinsen aus dem Darlehenskonto (d. h. die Sonderbetriebsausgaben)

Alles sehr aufwendig für eine reine Verwaltungs GmbH.

Gruß

Ralf Blum

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m_peglau
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Hallo Herr Blum,

vielen Dank für die schnelle Stellungnahme. Die Sonderbilanz haben wir bereits auf einer anderen Mandantennummer angelegt.

Die Steuerbilanz der Komplementär GmbH sollte nun gerade doch von der Handelsbilanz abweichen, da diese Forderung nicht in der Steuerbilanz gebucht wird, sondern in der Sonderbilanz. Die Forderung ist wie folgt in der Handelsbilanz gebucht:

Forderungen EUR 11.900 an Umsatzerlöse 10.000

                                                Umsatzsteuer  1.900

Diese Buchung muss in alle Bereiche erfolgen, da Umsatzsteuer gebucht wird. In der Sonderbilanz und /-GuV müsste entsprechend eine Sonderbetriebseinnahme von EUR 10.000 erfasst werden und eine Forderung von EUR 11.900 (Korrespondierend mit der Gesamthand).

Es gibt sogar die Möglichkeit die vorstehende Buchung in der Sonderbilanz zu erfassen, wobei die Umsatzsteuerverbindlichkeit doch Fragen aufwerfen könnte..

Datev scheint hier schon sehr bemüht zu sein mit den korrespondieren Buchungen (Dok.-Nr. 9211440).. Vielleicht habe ich etwas übersehen?

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blum
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Hallo Herr Peglau,

warum soll die Forderung nicht in der Handels- und Steuerbilanz gebucht werden? In der Steuerbilanz müssen Sie spiegelbildlich die Ergebnisse der GuE übernehmen und die Zinsen und Haftungsvergütung die in der Handelsbilanz aktiviert werden stornieren. Da beide Beträge in Handels- und Steuerbilanz identisch sind, gibt es hier kein auseinanderfallen. Es könnte nur in der Bilanzposition auseinanderfallen.

In der Handelsbilanz müsste der Ausweis unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sein. In der Steuerbilanz theoretisch im Anlagevermögen unter der Beteiligung an PersGes (wir sparen uns dies und das FA hat das noch nicht beanstandet). D. h. bei uns steht in der Steuerbilanz auch die Forderung unter den Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen.

In der Sonderbilanz steht der Ertrag auch. Das darf Sie nicht wundern, dass die Erträge hier doppelt stehen. Da ja gerade wegen der spiegelbildlichen Bilanzierung der Gewinn aus der Sonderbilanz in die Steuerbilanz der Verw. GmbH wandert.

Gruß Blum

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m_peglau
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Vielen Dank Herr Blum. Diese Erläuterung hat geholfen! Da die Komplementärin nicht mit Kapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist, bestand bis jetzt auch kein Ausweis im Anlagevermögen. In der Steuerbilanz würde sich dies wegen der Spiegelbildmethode natürlich ändern. Die Forderung in der Steuerbilanz trotzdem stehen zu lassen, finde ich auch eine gute Idee. Hieran sollte sich niemand stören.

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blum
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Hallo Herr Peglau,

in Rewe funktioniert das mit den Sonder- und Ergänzungsbilanzen eigentlich schon ganz gut.

Aber bezüglich der Zusammenarbeit von Rewe mit den anderen Programmen läuft noch einiges nicht optimal wie z. B.:

  • Es ist sinnvoll den Adressaten der Verw. GmbH des eigenen Abschlusses mit dem der Sonderbilanz zu verbinden um viele Stammdaten nicht doppelt zu erfassen.
  • Aber bezüglich des erweiterten Unternehmensname (drei-zeilig) ist das nicht gut gelöst. Wenn man hier z. B. für die Sonderbilanz erfasst "zur XY GmbH & Co. KG", dann wird das auch auf dem Deckblatt der eigentlichen Handelsbilanz gedruckt, obwohl es dort nicht hingehört.
  • Soll unsere Rechnung für die Handelsbilanz vom Bankkonto der GmbH abgebucht werden und das der Sonderbilanz vom Bankkonto der KG ist das in den Einstellungen zur Rechnung bei EO-Comfort immer händisch zu wechseln
  • Es ist nicht möglich, die Rechnung der Sonderbilanz mit der Rechnung der KG zusammen auf einer Rechnung in EO-Comfort zu kombinieren, da es zwei Mandanten Nummern sind.
  • Im Digitalisierungs-Cockpit wird bei der Grundgesamtheit (Anzahl aller Fibu-Mandanten) auch die "Buchhaltungen" der Sonder- und Ergänzungsbilanzen als vollständiger Fibu-Mandant mitgezählt, obwohl diese Bestände nur für den Jahresabschluss geführt werden.
  • Die Auswertungen von Rewe, die man in der DMS speichert werden leider nur unter der Mandantennummer der Sonderbilanz gespeichert, obwohl es sinnvoll ist, diese auch bei der KG zu speichern, muss man händisch dort eine Verknüpfung speichern. Dies könnte automatisiert erfolgen. Theoretisch könnte diese auch bei der Mandantennummer der Handelsbilanz der Verw. GmbH erfolgen.
  • In Abschlussprüfung oder Bilanzbericht ist es nicht möglich, den Bilanzbericht der KG zu ergänzen um die Sonderbilanzberichte der Gesellschafter (der DATEV-Umweg über das Einfügen einer PDF-Seite ist nicht wirklich praktisch).

Alles DATEV Ideas Unmöglichkeiten (siehe Re: Expedition Zukunft DATEV Eigenorganisation der etwas andere Weg = Weiterentwicklung). Hier fehlt der DATEV Prozessmanager, der diesen Prozess zwischen allen DATEV Programmen optimiert. Anmerkung: Wir haben rd. 170 Sonder- und Ergänzungsbilanzen.

Gruß

Ralf Blum

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letzte Antwort am 22.08.2019 22:26:10 von blum
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