Hallo, ich habe gelesen, das es sinnvoll ist einen
- Eigenen Datenbestand pro Sonderbilanz anzulegen und zu übermitteln
Wie ist das wenn ich zwei KG's habe, die beide eine GmbH als Vollhafter haben und beides mal die GmbH SonderBV hat.
Ist es hier auch sinnvoll zwei Sonderbilanzen zu erstellen ?
Danke für eventuelle Antworten.
Moin,
wenn ich Ihren Sachverhalt richtig verstanden habe, ist es nicht nur sinnvoll zwei Sonderbilanzen zu erstellen sondern notwendig.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Meiner Meinung nach müssen Sie für jede KG eine eigene Sonderbilanz anlegen. Über die Stammdaten der KG verbinden Sie dann die Sonderbilanz mit dem jeweiligen Gesellschafter.
Falls ich Sie falsch verstanden habe und die Frage eher in Richtung "Bilanzierungskonkurrenz" geht:
"Die Sonderbilanz ist bei mehrfacher Sonder-/Betriebsvermögenseigenschaft (Erfassungskonkurrenz) bei derjenigen Mitunternehmerschaft zu führen, zu deren Gesamt-Betriebsvermögen das Wirtschaftsgut nach den Regeln der Auflösung einer Bilanzierungskonkurrenz gehört (→ Sonderbetriebsvermögen). Zur Sonderbilanz bei doppelstöckigen Personengesellschaften s.u."
Quelle:
https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/sonderbilanz/