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Sonderbilanz & Gewerbesteuer

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letzte Antwort am 20.04.2017 15:48:33 von mannvommond
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mannvommond
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
3889 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

ich habe heute mal Gebrauch gemacht von Sonderbilanzen in DATEV. Ich habe eine GmbH & Co. KG. Diese zahlt eine Haftungsvergütung (gebucht #4949) an die Verwaltungs-GmbH. Ein Gesellschafter (A) bekommt eine monatliche Vergütung (gebucht #4948). Ein anderer Gesellschafter (B) wurde bereits bis dato über einen eigenen Bestand als SoBil gebucht.

Gesellschafter B habe ich einfach nur den Bestand der GmbH & Co. KG zugeordnet.

Durch diese Zuordnung bekomme ich aber nun bei dem Wertübergabeprotokoll den Hinweis:

Sie haben unter Stammdaten | Gesellschafter mindestens eine SoBil zugeordnet. Dadurch wird der vorläufige Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb nicht mehr um die Konten zur Mitunternehmerschaft (z.B. Vergütungen an Mitunternehmer §15 EStG) korrigiert. Werden die Haftungs-/Mitunternehmervergütungen nicht in den Sonder-/Ergänzungsbilanzen gebucht, müssen diese manuell im Gewerbesteuerformular ergänzt werden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sinn des ganzen ist, nun die Vergütungen händisch in der GewSt zu erfassen, zumal wenn ich diese dort in dem Abschnitt Mitunternehmerschaft/ Sonder- und Ergänzungsbilanzen erfasse, werden diese Werte wohl nicht in die E-Bilanz weitergegeben. Die SoBil von dem bereits bestehenden Bestand wird einwandfrei in der GewSt berücksichtigt.

Jemand eine Idee?

Liebe Grüße und schöne Ostertage

Philipp Hartwig

0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 4
2014 Mal angesehen

Hallo Herr Hartwig,

vielleicht funktioniert die Übernahme von der Gewerbesteuer in die E-Bilanz, wenn Sie im E-Bilanz-Assistenten unter dem Punkt Steuerliche Gewinnermittlung > Gewerbesteuer wählen und dann Aktualisieren drücken. Kann sein, dass die Stellen auch etwas anders heißen, ich habe sie nicht vollständig im Kopf. Auf jeden Fall müsste die Verbindung zur Gewerbesteuer unterhalb des Punktes Berichtsbestandteile zu finden sein.

In Info-Datenbank, Dok.-Nr. 9214116 steht auch noch bisschen was drin.

Viele Grüße.

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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Eckert
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 4
2014 Mal angesehen

Hallo Herr Hartwig,

sobald Sie eine Sonderbilanz mit der Gesamthand verknüpfen, gehen wir davon aus, dass auf der einen Seite die Sondervergütungen als Aufwand in der Gesamthand gebucht werden. Korrespondierend dazu sind für diese Gesellschafter in den jeweiligen Sonderbilanzen die Sonderbetriebseinnahmen zu buchen.

In Ihrem Beispiel haben Sie für Gesellschafter A bereits eine monatliche Vergütung (Kto. 4948) in der Gesamthand gebucht. Jetzt benötigen Sie noch eine Sonderbilanz für den Gesellschafter A, in der Sie die Sonderbetriebseinnahme (z.B. 8500 ff.) buchen. Info-DB-Dokument 0906031

Bei Aufbereitung der gewerbesteuerlich relevanten Werte (Übersicht Jahresabschluss | Steuern | Gewerbesteuer) werden daher diese Mitunternehmervergütungen dem Gewinn der Gesamthand nicht hinzugerechnet. Stattdessen, werden die mit der Gesamthand verknüpften und in Kanzlei-Rechnungswesen unter einer separaten Mandantennummer gebuchten Sonder- und Ergänzungsbilanzgewinne zusammen mit dem vorläufigen Gewinn der Gesamthand ermittelt. Nachvollziehen können Sie die Werte im Einzelnachweis Wertübergabeprotokoll.

Die ermittelte Summe aus Gesamthand und gebuchte Sonder-/Ergänzungsbilanzen wird an das Programm Gewerbesteuer übergeben. Damit enthält der vorläufige steuerliche Gewinn in Gewerbesteuer bereits die Ergebnisse der gebuchten Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Eine automatische Hinzurechnung der gebuchten Mitunternehmervergütungen ist somit im Gewerbesteuerprogramm nicht mehr nötig.

Mit freundlichem Gruß

Brigitte Eckert

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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mannvommond
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
2014 Mal angesehen

Ok. Soweit vorerst alles klar. Vielen Dank für die Antworten

Dann nehme ich nun die GuE in Angriff.

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letzte Antwort am 20.04.2017 15:48:33 von mannvommond
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