Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage:
Unternehmer bis 2018 EÜR
Ab 1.1.2019 Bilanzierung
Ist es möglich, wenn in 2018 Aufgrund Überschreitung der Größenmerkmale die Sonderabschreibung nicht geltend gemacht werden konnte diese in 2019 in Anspruch zu nehmen, wenn das Unternehmenunter den Größenmerkmalen liegt? Also der Zeitraum liegt noch innerhalb der 5 Jahre.
Kann mir hier niemand weiterhelfen?
§ 7g Abs. 6 EStG
(6) Die Sonderabschreibungen nach Absatz 5 können nur in Anspruch genommen werden, wenn
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