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Sonderabschreibung in Verbindung mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart

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letzte Antwort am 02.06.2021 08:57:10 von Gelöschter Nutzer
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andi1989
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

folgende Ausgangslage:

 

Unternehmer bis 2018 EÜR 

Ab 1.1.2019 Bilanzierung 

 

Ist es möglich, wenn in 2018 Aufgrund Überschreitung der Größenmerkmale die Sonderabschreibung nicht geltend gemacht werden konnte diese in 2019 in Anspruch zu nehmen, wenn das Unternehmenunter den Größenmerkmalen liegt? Also der Zeitraum liegt noch innerhalb der 5 Jahre.

andi1989
Aufsteiger
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Kann mir hier niemand weiterhelfen?

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Gelöschter Nutzer
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§ 7g Abs. 6 EStG

 

(6) Die Sonderabschreibungen nach Absatz 5 können nur in Anspruch genommen werden, wenn

1.

der Betrieb im Wirtschaftsjahr, das der Anschaffung oder Herstellung vorangeht, die Gewinngrenze des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 nicht überschreitet, und

2.

das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauf folgenden Wirtschaftsjahr vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs des Steuerpflichtigen ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird; Absatz 4 gilt entsprechend.
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letzte Antwort am 02.06.2021 08:57:10 von Gelöschter Nutzer
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