Hallo an die Community,
mal eine allgemeine Frage:
laut PBV Anlage 2 der PBV sind die sonstige Personalkosten der Kontengruppe 64 unter Nr. 9 Personalaufwand b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen zu gliedern:
https://www.gesetze-im-internet.de/pbv/anlage_2.html
Der SKR45 gliedert diese KGR unter Nr. 9 a) Lohne und Gehälter.
Hat das einen bestimmten Grund ?
Hallo Community,
der Grund dafür ist eine Abweichung zu den DATEV Jahresabschluss-Auswertungen mit der Standard-Zuordnungstabellen (unter anderem auch ZOT S4045 Kapitalgesellschaft, Wahlrecht nach § 8 PBV , HGB) und zu E-Bilanz zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
DATEV eG
Natali Weber
Produktmanagement und Service FIBU Branchenlösungen