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SKR42 und Vorsteuerabzug nach Durchschnittssatz 23a UStG

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letzte Antwort am 27.05.2025 16:35:31 von Anne_Steuern
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n_wilk
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Guten Tag,

 

wir haben beim Jahreswechsel 2024/2025 eines Vereins das Branchenpaket von SKR49 auf SKR42 umgestellt.

 

Bei diesem Verein wird der Vorsteuerabzug pauschal nach § 23a UStG ermittelt. Im alten Branchenpaket war eine Lösung bzw. Hilfestellung über die Statistikkonten 9600/9619 und der steuerlichen Kontrollrechnungen gegeben.

 

Ist in dem neuen Branchenpaket etwas vergleichbares vorgesehen?

 

Zudem stellt sich die Frage, ob der mit vorsteuerbelastete Aufwand mit Steuerschlüssel gebucht werden soll, sprich Umbuchung auf nicht abziehbare Vorsteuer oder ohne Steuerschlüssel, sprich Brutto. Inwiefern muss das Buchungsverhalten verändert werden? 

 

Im Kontenrahmen finde ich die Konten 1486 0 und 1487 0, welche vermutlich wie bisher manuell mit dem errechneten Vorsteuerabzug zu bebuchen sind. Als weiteres ist das Konto 4986 0 zu finden. Für welchen Sachverhalt wäre dies vorgesehen?

 

Über das Datev-Hilfe-Center konnte ich nichts finden. 

 

 

Anne_Steuern
Beginner
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Nachricht 2 von 2
22 Mal angesehen

Wir lösen es, wie von Ihnen angedeutet, über die Konten #1486 0 und #1487 0.

 

M.E. wird eine Umsatzsteuererstattung aufgrund der Vorsteuerpauschalierung über das Konto #4986 0 erfasst. Das sind Fälle, wo in der UStVA bereits Umsatzsteuer ans Finanzamt gezahlt wurde und diese dann erstattet wird.

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letzte Antwort am 27.05.2025 16:35:31 von Anne_Steuern
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