Hallo zusammen,
ich erstelle gerade eine EÜR 2023 für einen gemeinnützigen Mandanten mit Zweckbetrieb. Die reinige Gewinnermittlung mit Kostenstellen passt soweit, jedoch wird kein steuerlicher Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ausgewiesen sondern nur ein Jahresergebnis. Steuerliche Korrekturen gibt es ebenfalls nicht (sind auch keine angefallen bzw. gebucht). Im Vorjahresvergleich wird auch nichts ausgewiesen.
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank!
Moin @Ikke04 ,
in meinen Augen ist das richtig so. Der ideelle Bereich des Vereins ist beispielsweise steuerfrei, trägt aber zum Vereinsergebnis im betriebswirtschaftlichen Sinne bei. Außerdem ist ein gemeinnütziger Verein vorbehaltlich der 45.000-Euro-Grenze von der Körperschaftsteuer befreit.
Weiterhin ist in den Formularen der KSt auch nicht vom Gewinn, sondern von den Einnahmen die Rede, die im Rahmen der 45.000-Euro-Grenze geprüft werden.
Demnach wäre ein steuerpflichtiger Gewinn als Ergebnis, das sich aus der Buchhaltung ergibt, gar nicht so interessant.
Grüße
Hallo @Ikke04 ,
der Bereich Steuerliche Korrekturen (Hinzurechnungen/Kürzungen/Steuerlicher Gewinn/Verlust) ist nur für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb relevant. Deshalb wird bei den anderen Sphären kein steuerlicher Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ausgewiesen.