Ich habe folgendes Problem und hoffe auf hilfreiche Antworten:
Mein Mandant hat eine Brennerei sowie eine Landwirtschaft und verkauft alkoholische Getränke. Er versteuert seine Umsätze nach § 24 UStG. Zudem besteht ein abweichendes Wirtschaftsjahr 07/20-06/21. Mein Mandant hat im August eine Einnahme, mit Leistungsdatum 06/20 also 19 % Umsatzsteuer, erhalten.
Früher habe ich die Erlöse so gebucht:
1800000 S an 5504343000 H (Bank an Erlöse Brennerei, 19%/10,7%)
Aufgrund der MwSt-Senkung ist dieser Steuerschlüssel nun 16%/10,7% hinterlegt.
Buchung mit Leistungsdatum geht aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahr nicht. Manuell kann ich auch nicht buchen, da es nicht in die Umsatzsteuer-Voranmeldung fließt. Einbuchen einer Forderung geht wieder wegen dem abweichenden Wirtschaftsjahr nicht.
Ich bitte um hilfreiche Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
Kurze Frage vorab:
Warum soll das einbuchen einer Forderung bei abw. WJ nicht funktionieren?
Das funktioniert bei unseren LUF tadellos egal ab § 4 (3) oder § 4(1)?
Ansonsten könnten Sie die Steuerschlüssel 100 (UST) oder 400(Vorsteuer) verwenden und über das Menü den Steuersatz aussuchen. Siehe dazu auch Lexinform 1018040
Gruss
Timo Högemann
Guten Morgen,
die allgemeine Forderungsbuchung geht wie Sie dies schon gesagt haben. In meinem Fall brauche ich in der USt-VA nur die Differenz zwischen 19 % und 10,7 % also die 8,3 % Zusatzsteuer auf alkoholische Getränke. Dank dem bisherigen Steuerschlüssel 55 war es in der USt-VA in der dafür vorhergesehenen Zeile Kz. 76.
Wenn in es auf Forderungen buche, ist die Einnahme im WJ 2019/2020 berücksichtigt und nicht WJ 2020/2021.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wenn Sie im Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2020, alkoholische Getränke mit 19% nach §24 UStG verbuchen möchten, können sie den Steuerschlüssel 320 verwenden. Hier öffnet sich ein Auswahldialog in dem Sie den gewünschten Steuersatz auswählen und dem Buchungssatz zuordnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank 🙂