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Rewe: Rückmeldung bei qualifizierter Abfrage der ID Nr

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letzte Antwort am 13.01.2017 19:48:59 von Gelöschter Nutzer
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

als Rückmeldung bei einer qualifizierter Abfrage der USt ID Nr kommt die Meldung:

Ihre Anfrage enthaelt nicht alle notwendigen Angaben fuer eine qualifizierte Bestaetigungsanfrage (Ihre deutsche USt-IdNr., die ausl. USt-IdNr., Firmenname einschl. Rechtsform und Ort). Es wurde eine einfache Bestaetigungsanfrage durchgefuehrt mit folgenden Ergebnis: Die angefragte USt-IdNr. ist gueltig.

Kann die Datev bei einer kostenpflichtigen Abfrage die Rückmeldung der Finanzveraltung nicht besser übersetzen?

Das Rewe-Programm weiß schließlich, dass die eigene ID, die ausl. ID, der Firmennamen und die Rechstform übertragen wurde und nur der Ort fehlte.

Vielen Dank und schöne Grüße

Willi Müller

Nachtrag:

Eine echte Herausforderung für die Softwareententwickler (statt neuer Icons) wäre natürlich, eine Schleife zu programmieren, die vor Abfrage der ID Nr das Vorhandensein der fünf Punkte:

     - eigene ID,

     - ID des Kunden,

     - Name, Rechtsform und Ort des Kunden

überprüft und vor der kostenpflichtigen Abfrage mich darauf hinweist, dass keine qualifizierte Abfrage möglich ist, da ... fehlt. Über einen solchen Hinweis würde ich mich dann auch nicht beschweren 🙂 Rewe: Druck Gewinnermittlung - Hinweis für wen?

Die Ausgabe des Fehlerhinweises scheint vernünftig nur über exel zu funktionieren; das Kopieren im Kontextmenü ist unvollständig

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Eine Ergänzung habe ich zu diesem Thema:

Wird ein neuer Debitor angelegt und die Abfrage gestartet werden die vorher eingegebenen Daten zu Adresse etc. nicht berücksichtigt. Also erst speichern und dann abfragen. Andere Programmteile fragen dort wenigstens vorher ob gespeichert werden soll.

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Nahr
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Müller,

zusammengefasst:

Sie möchten, dass das Programm vor der Ausführung der (kostenpflichtigen) qualifizierten

Abfrage prüft, ob alle dafür notwendigen Stammdaten hinterlegt sind. Falls nicht, soll Sie das Programm vorher darauf hinweisen?

Vielen Dank für Ihre kurze Bestätigung. Gerne lege ich dann eine entsprechende Produktmeldung an.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nahr

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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willimüller
Fachmann
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Hallo Herr Nahr,

danke für die Nachfrage. Ja genau, das wäre prima.

Schöne Grüße

Willi Müller

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Gelöschter Nutzer
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Ist das nicht selbstverständlich?

Ich meine, ich übermittle doch auch nicht erst eine Steuererklärung per Elster, um im nachhinein, nach dem Versand, eine Meldung zu erhalten, dass nicht alle Daten vorhanden sind. Die Meldung kommt doch selbstverständlich vor der Übermittlung.

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letzte Antwort am 13.01.2017 19:48:59 von Gelöschter Nutzer
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