Sehr geehrte DATEV-Programmierer,
die Änderung einer Kostenstelle bei einem Anlagegut in Kanzlei-REWE Pro besitzt keine Relevanz für die Finanzbuchhaltung, d.h. sie führt nicht zur Erzeugung entsprechend geänderter Buchungssätze (Stornierung der Buchungen mit alter Kostenstelle, Einbuchung mit neuer Kostenstelle).
Das kann nicht richtig sein.
Beste Grüße,
Jens Mildner
Hallo Herr Mildner,
wenn bei einem Inventar bereits die Abschreibung als gebucht gekennzeichnet wurde, werden bei einer nachträglichen Änderung der Kostenstelle keine Korrekturbuchungen an die Finanzbuchführung übergeben. Die Werte müssen in der Finanzbuchführung manuell korrigiert werden.
Bei weiteren Fragen zu dem Thema wenden Sie sich bitte an unseren Programmservice in Nürnberg per Telefon (+49 911 319-8601) oder per Servicekontakt pro.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG