Vielleicht hat jemand eine Meinung 🙂
Mein Mandant hat für eine Veranstaltung Rechnungen mit fortlaufenden Rechnungsnummern geschrieben, aber dann doch nicht verschickt, da coronabedingt eine Absage der Veranstaltung erfolgt ist.
Eine Gutschrift für nicht verschickte Rechnungen ist m.E. nicht erforderlich. Buchen und stornieren kann ich diese Rechnungen nicht, da weder einen Forderung bestand noch eine Gutschrift erteilt worden ist. Lege ich diese Rechnungen jetzt nur analog oder digital ab, um einem Prüfer diese u.U. präsentieren zu können oder kann ich die Rechnungen vernichten und die Lücke bei den Nummern mit diesem Sachverhalt erklären?
Vielen Dank für Anregungen
Heike Wolf
Ich tendiere da mal zu folgendem Verfahren:
Gutschriften erstellen und ebenfalls nicht versenden. Buchen würde ich dann aber trotzdem beides, damit ist das FA auch glücklich. Zumindest dann wenn es steuerlich korrekt ablief. Sollversteuerer hätten in meinen Augen bei RG-Schreibung die USt abführen müssen - egal ob versendet oder nicht...
Vielen Dank, da fehlt aber noch eine Ergänzung von mir. Die Rechnungen wurden vor der Veranstaltung erstellt und gedruckt, so wie das ja eigentlich immer bei Eintrittskarten ist. Im Grunde sind das dann Anzahlungsrechnungen; die USt wird vor der Leistungserbringung somit erst bei Zahlung fällig.