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Rechnungsdatum vor Zahlungsdatum vor Leistungsdatum

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letzte Antwort am 07.12.2024 07:57:23 von Justyna1
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Justyna1
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Hallo,

Ich bin noch relativ neu in der Buchhaltung und habe folgendes Problem:

Wir haben eine Messestandfläche für März bestellt, also ist im März das Leistungsdatum.

Das Rechnungsdatum ist im Dezember.

Das Zahlungsdatum ist im Januar. 

Das Wirtschaftsjahr ist von Oktober bis Oktober und somit nicht relevant.

 

Wie bzw. wann soll ich das buchen?

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Hallo,

 

ich buche es als Rechnungsabgrenzungsposten (SKR 04 ARA) an Kreditor. 

Die Zahlung dann im Januar Kreditor an Bank und die Auflösung AW-Konto an ARA im März. Möchte die Aufwendungen möglichst in dem Monat haben, in dem Sie auch entstanden.

 

LG

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martin65
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Rechnungsabgrenzungsposten sind erst nach/mit der Zahlung zu buchen. Ein RAP liegt außerdem m.E. nicht vor, da das Wirtschaftsjahr auskunftsgemäß von Oktober bis September geht. 

 

Denkbar wäre für mich eine Anzahlung im Januar zu buchen. Im März erfolgt dann die Auflösung.

 

Gruß

 

Martin Heim

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Das mit dem WJ hab ich irgendwie überlesen. Wir haben WJ = KJ. 

 

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Justyna1
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Nachricht 5 von 7
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Und soll die Rechnung dann im Dezember mit MwSt gebucht werden?

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martin65
Meister
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M.E. ist das Schriftstück im Dezember lediglich die Aufforderung eine Anzahlung zu leisten. Die USt sollte ausgewiesen sein. Tatsächlich ist der Vorgang erstmalig im Januar bei Zahlung auf geleistete Anzahlungen zu buchen. Jetzt kann Vorsteuer gezogen werden. Im Dezember erfolgt keine Buchung.

Justyna1
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Super, vielen Dank. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. 

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letzte Antwort am 07.12.2024 07:57:23 von Justyna1
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