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Rechnungsabgrenzung Bestimmung Bagatellgrenze

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letzte Antwort am 31.05.2023 12:28:18 von JW2015
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schöni
Aufsteiger
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Guten Tag,

 

wie ist denn die Grenze in § 5 Abs.5 S.2 zu verstehen?

 

Ist mit Ausgabe der jeweilige nötige Abgrenzungsposten gemeint, oder die Gesamtausgabe?

 

Bsp: Versicherung gezahlt Juli 2022 in Höhe von 900€ für ein Jahr. Greift nun die Bagatellgrenze (Abgreznzung wäre mit 450€ unter 800€) oder nicht, da die Gesamtausgabe m it 900€ über 800€ liegt.

 

Grüße

 

 

 

JW2015
Beginner
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Gem. § 5 Abs 5 S. 2 EStG bezieht sich die Grenze auf die jeweilige Einnahme bzw. Ausgabe. Die Bagatellgrenze greift somit in Ihrem Beispiel nicht.

** Alle Angaben ohne Gewähr **
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letzte Antwort am 31.05.2023 12:28:18 von JW2015
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