Guten Tag,
wie ist denn die Grenze in § 5 Abs.5 S.2 zu verstehen?
Ist mit Ausgabe der jeweilige nötige Abgrenzungsposten gemeint, oder die Gesamtausgabe?
Bsp: Versicherung gezahlt Juli 2022 in Höhe von 900€ für ein Jahr. Greift nun die Bagatellgrenze (Abgreznzung wäre mit 450€ unter 800€) oder nicht, da die Gesamtausgabe m it 900€ über 800€ liegt.
Grüße
Gem. § 5 Abs 5 S. 2 EStG bezieht sich die Grenze auf die jeweilige Einnahme bzw. Ausgabe. Die Bagatellgrenze greift somit in Ihrem Beispiel nicht.