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Rechnungen für weder erhaltene noch bezahlte Leistungen

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letzte Antwort am 15.01.2016 12:31:56 von Andrea_Knoblich
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f_mayer
Meister
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Situation:

Ein Mandant hat eine Jahresrechnung erhalten für eine monatlich zu erhaltende und zu bezahlende Leistung.

Problem:

Da der Sachverhalt Kalenderjahrübergreifend ist, kann der Vorsteuerabzug nur für die tatsächlich erhaltene oder bezahlte Leistung erfolgen.

Frage:

Wie setze ich dies im Rechnungswesenprogramm um? Geht natürlich alles manuell, aber ich möchte gerne wissen ob es hierzu entsprechendes Buchungsverhalten gibt.

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DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Knoblich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Mayer,

eine Neuerung der DVD 9.1 ist, dass man für Ein- und Ausgangsrechnungen ab dem Wirtschaftsjahr 2016 ein Leistungsdatum erfassen kann. Jahresübergreifend geht dies allerdings noch nicht (diese Funktion ist vorraussichtlich für den Jahreswechsel 2016 / 2017 geplant).

In unserem Info-Datenbank Dokument 1021842 finden Sie eine Zusammenfassung der Neuerungen unserer Rechnungswesenprogramme.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Knoblich

Service Rechnungswesen (FIBU)

Datev eG

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f_mayer
Meister
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Sehr geehrte Frau Knoblich,

vielen Dank für Ihre Antwort. Auf das neue Feature bin ich gespannt und hoffe ein Verbesserungsvorschlag für ein noch nicht erhaltenes Feature wirkt jetzt nicht unschön:

Wenn ich Sie richtig verstehe kann man in Zukunft ein Leistungs-DATUM erfassen. Sinnvoll wäre meiner Meinung nach auch die Möglichkeit einen Leistungs-ZEITRAUM zu erfassen. So könnte man beispielsweise meinen Fall lösen, in welchem eine wiederkehrende Leistung jahresübergreifend in einer Rechnung abgerechnet wird. Eventuell könnte man so auch die Rechnungsabgrenzungen automatisieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

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DATEV-Mitarbeiter
Andrea_Knoblich
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo Herr Mayer,

Ihre Anregung zum Leistungszeitraum habe ich erfasst und an die entsprechenden Kollegen zur Prüfung weitergeleitet.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich hierzu keine Aussage bzg. Realisierung treffen kann.

Ihnen und allen Mitlesern wünsche ich ein schönes Wochenende!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Knoblich

Service Rechnungswesen (FIBU)

Datev eG

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letzte Antwort am 15.01.2016 12:31:56 von Andrea_Knoblich
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