Moin moin,
wann kann ich in RW das neue Buchungsjahr 2017 anlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Mischorr
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
um Ihre Frage zu beantworten, zitiere ich hier eine Passage aus unserem Informations-Dokument 1016078:
"Eine Voraussetzung für die Durchführung des Jahreswechsels in den DATEV pro-Rechnungswesen-Programmen ist die Installation der Jahreswechsel-Version 5.3. Sie befindet sich auf der DATEV-Programm-DVD 10.1 und enthält neben den gesetzlichen Anpassungen auch die Standarddaten und amtlichen Formulare für 2017. Die Auslieferungstermine entnehmen Sie hier: Dok.-Nr. 1034555
Für den Fall, dass Sie vor Erhalt der Jahreswechsel-Version (Mitte Januar 2017) die Januar-Buchführung beginnen wollen, steht ab Mitte Dezember 2016 das Service-Release der DATEV pro-Rechnungswesen-Programme (V. 5.25) mit dem Kontenrahmen und amtlichen Formularen für 2017 per DFÜ-Abruf bereit. Für die Installation des Service-Release ist die Installation der DATEV-Programm-DVD 10.0 vom August 2016 Voraussetzung."
Mit freundlichen Grüßen
Christian Nahr
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Moin Herr Nahr,
als Selbstbucher warte ich natürlich immer auf das Servicerelease mit dem SKR für das neue Kalenderjahr, dann muss ich mich eben noch zwei Wochen gedulden. Nur die beratenden Kollegen haben meistens Zeit bis zum Januar.
Vielen Dank für die prompte Auskunft und ein schönes Wochenende Richtung Süden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Mischorr