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REWE Bestand auf Mandant übertragen

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letzte Antwort am 26.01.2024 12:59:20 von metalposaunist
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jana
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Hallo,

 

ich habe folgendes Problem, wir haben einen neuen Mandanten letztes Jahr übernommen und Jahresabschluss 2022 erstellt. Jetzt will der Mandant selbst buchen mit Datev und auch mit UO. Daher wollte ich den Bestand im RZ auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen.  Sobald ich in Bestandsdiensten den Bestand auf die neue Nummer speichere, verschwindet die Leistung Fibu und Jahresabschluss aus der Mandantenübersicht. Sobald ich die Leistung dem Mandanten zuordnen will, kommt eine Fehlermeldung, dass diesem Mandanten die Leistung Bilanzbericht bereits zugeordnet ist.

Was mache ich falsch oder was kann ich machen, damit ich Buchführung und Jahresabschluss dem Mandant zuordnen kann?

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Jana

metalposaunist
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Frage vorab : Macht Ihr zu dem Mandanten auch Lohn über LODAS? Nutzt Ihr Bank online bzw. soll es dann genutzt werden? Wenn ja, dann ist einfach so umspeichern keine gute Idee, wenn man nicht weiß, was das für einen Rattenschwanz an Arbeit nach sich zieht. 

 


@jana schrieb:

Was mache ich falsch oder was kann ich machen, damit ich Buchführung und Jahresabschluss dem Mandant zuordnen kann?


Andernfalls, wenn die Eingangsfrage geklärt ist: Du musst nach dem "speichern unter" aus Bestandsdienste Rechnungswesen noch dasselbe im Bilanzbericht tun und auch diesen auf den gleichen Ordnungsbegriff umspeichern und kannst dann erst die FiBu dem zentralen Mandanten zuordnen. Achtung ⚠️ beim Umspeichern im Bilanzbericht: Falls es dort dann Probleme gibt, dann weil die globalen Einstellungen zur Kanzleiberaternummer nicht mehr greifen und man DATEV sagen muss, dass die mandantengenutzte Berater die gleichen Einstellungen hat. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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jana
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Nein, den Lohn hat der Mandant bisher auch selbst gemacht und wir haben wirklich nur JA erstellt. Dann probiere ich morgen den Bilanzbericht zu übertragen, vielen Dank für den Tipp 👍

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metalposaunist
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@jana schrieb:

Nein, den Lohn hat der Mandant bisher auch selbst gemacht


Auch mit DATEV? Oder einem anderen System? Wenn mit DATEV bleiben die Ordnungsbegriffe nach wie vor für fast alles sehr entscheidend wichtig.  

 

Viel Erfolg 🍀!

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jana
Beginner
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Lohn wird weiterhin mit einem anderem Programm erstellt. 

 

Die Übertragung mit dem Bilanzbericht hat funktioniert! 

 

Muss ich eigentlich auch die Steuererklärungen umspeichern oder können die weiter unter unserer Beraternummer laufen?

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metalposaunist
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@jana schrieb:

Muss ich eigentlich auch die Steuererklärungen umspeichern oder können die weiter unter unserer Beraternummer laufen?


Technisch können die unter dem alten Ordnungsbegriff laufen. Bin mir nicht sicher, ob man dort eine abweichende Beraternummer eingeben kann, damit die Übergabe der Daten aus den Steuerprogrammen in die FiBu wieder passen,  weil auch da der Ordnungsbegriff entscheidend ist. 

 

Auch im RZ dran denken, "es passend zu machen". Damit man nichts doppelt zahlt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 26.01.2024 12:59:20 von metalposaunist
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