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Rücklastschrift mit Steuer buchen

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letzte Antwort am 10.03.2023 12:14:31 von strahlone
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strahlone
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Hallo zusammen,

 

manche Banken berechnen Rücklastschriften mit Umsatzsteuer. Ich habe in Belege buchen in den Eigenschaften unter Rücklastschrift bei Buchung Aufwand das Konto 4970 und bei Buchung Weiterbelastung 2709 hinterlegt.

 

Allerdings finde ich nirgends eine Möglichkeit die Steuer auch automatisch mit buchen zu lassen. Weder unter den oben genannten Einstellungen, noch bei der Buchung des Bankrückläufers.

 

Mir würde nur einfallen ein Extra Konto für die Rücklastschriften anzulegen und dann halt als Automatikkonto. 

 

Wie löst ihr das? Habt ihr eine bessere Idee?

 

Viele Grüße

 

Sebastian

glasi
Fachmann
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In den Stammdaten Sachkonten muss man schon die Funktion hinterlegen. Das geht aber auch nur, wenn in den Rewe Stammdaten der Haken bei individuelle Kontenfunktion gesetzt worden ist.

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strahlone
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Hallo und danke für die Antwort.

 

strahlone_0-1678357723080.png

Individuelle Kontenfunktion ist eingestellt.

 

strahlone_1-1678357821395.png

 

aber bei 4970 lässt sich nichts ändern. Soll es ja auch nicht, da wir das ja mal mit und mal ohne Steuer bebuchen.

 

Und Rücklastschriftgebühren sind ja auch richtig dort, daher würden wir sie gerne weiterhin dorthin buchen. Aber das geht derzeit nur, wenn ich im Nachgang nochmal an die automatisch erzeugte Buchung drangehe und die Steuer manuell einsetze.

 

strahlone_2-1678358028502.png

und hier wie gesagt kann man keine Steuer setzen und halt auch nicht beim erzeugen der Rücklastschrift.

 

Hat noch jemand eine Idee?

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renek
Meister
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Gehen Sie in den Kontenfunktionsplan (Menü -> Stammdaten -> Sachkonten) und wählen Sie Ihr Konto. Dort stellen Sie die automatische Steuer ein:

 

renek_0-1678367345754.png

 

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strahlone
Beginner
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Super, danke das würde gehen.

 

Aber dann würde ich das 4970 ja zu einem Automatikkonto machen damit, oder? Das würde ich ja gerne vermeiden, weil dort genauso auch Umsätze ohne Ust. drauf laufen sollen.

 

Daher dachte ich ja, vielleicht hat jemand eine andere Lösung.

 

Aber wenn es die nicht gibt. Dann werde ich vermutlich das 4971 wie oben beschrieben anlegen und dies nur für die Rücklastschriftgebühren nutzen, ebenso bei einem 27er Konto.

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renek
Meister
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Dann hilft nur eine Trennung, oder USt-frei mit dem BU 40 zu buchen.

strahlone
Beginner
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Nachricht 7 von 7
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Ja, scheint dann wohl so. Habe nun zwei neue Konten angelegt für die Rücklastschriftgebühren. Danke für die Antworten!

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letzte Antwort am 10.03.2023 12:14:31 von strahlone
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