Hallo Community,
folgender Sachverhalt:
Ein Mandant hatte vor vielen Jahren abweichende Steuer- und Handelsbilanz. Dann wurde wieder eine Einheitsbilanz erstellt und der Bereich Steuerrecht deaktiviert.
Aktuell ist immer noch eine Einheitsbilanz vorhanden (Rechnungslegung erfolgt seit mehreren Jahren nur noch im Handelsrechtsbereich - kein separater Steuerrechtbereich mehr vorhanden). Dementsprechend wurden auch im Anlagevermögen die Inventare nur im Handelsrecht angelegt.
Seit der Umstellung auf Kontenzwecke ist eine Übermittlung einer Einheitsbilanz als E-Bilanz nicht mehr möglich.
Eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung ist nicht gewünscht bzw. nicht möglich.
Daher wurde nun wieder der Steuerrechtbereich aktiviert bzw. der Geltungsbereich bis auf das aktuelle Jahr erweitert. Die Steuerbilanz stimmt mit der Handelsbilanz überein und daher kein Problem für die E-Bilanz.
JEDOCH wurden die Inventare im Anlagevermögenprogramm nicht auf den Steuerrechtsbereich übernommen, womit diese jetzt bei der E-Bilanz fehlen und die E-Bilanz daher nicht übermittelt werden kann.
Gibt es eine Möglichkeit die einzelnen Inventare einfach um den Steuerechtbereich mit den exakt gleichen Werten zu übernehmen? Ich habe bisher keine Möglichkeit gefunden.
Eine einfache Neuanlage nur im Steuerrechtsbereich mit der selben Inventarnummer ist ja nicht möglich.
Danke für Lösungsmöglichkeiten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo blacky1973,
schauen Sie doch mal hier:
Dok.-Nr.: 1036513 im DHC
Vielen Dank,
diese Funktion habe ich eine gefühlte Ewigkeit gesucht.
Es kann so einfach sein.....wenn man es weiß 😏