Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem mit der SEAP-Mandatsverwaltung.
Die Bankverbindung von unserem Kunden hat sich geändert. Nun möchte ich diese in dem bereits bestehenden Lastschriftmandat abändern.
Hier bin ich wie bei Dok.nr. 1070757 mit dem Programm Zahlungsverkehr vorgegangen.
Nachdem ich bei den Empfänger-Stammdaten die alte Bankverbindung mit der neuen überschrieben habe, klickte ich auf die Schaltfläche "SEPA-Mandat verwalten...". Danach kommt die Meldung, es ist kein SEPA-Mandat vorhanden -> SEPA-Mandat anlegen? - JA.
Gebe ich dann die Mandatsreferenz ein (die selbe wie bei der alten Bankverbindung), kommt die Meldung, dass diese Mandatsreferenz bereits vorhanden ist.
Deswegen ist es mir nicht möglich, eine Bankverbindung zu ändern, ohne die Referenz zu ändern.
Muss ich hier dann immer eine neue Referenznummer zuteilen?
Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Info bzw. Erfahrungen mit der SEPA-Mandatsverwaltung im Voraus.
MfG
Anja Schönberger
Moin,
da kann man jetzt einen Glaubensstreit beginnen ob die Mandatsreferenz immer für die Kombination Zahlungspflichtiger und Konto gilt oder nur den Zahlungspflichtigen identifiziert. Ich tendiere wie Sie zu Letzteren, DATEV leider zu der ersten Auslegung. Daher ist Zählen angesagt und Sie müssen eine neue Referenz vergeben.
Lassen Sie die Mandatsreferenz im Programm automatisch vergeben können Sie diesen Effekt auch gleich an der Ziffernfolge erkennen.
Gruß
KP
Hallo Frau Schöneberger,
die bestehende Bankverbindung muss überschrieben werden, damit keine neue
Mandatsreferenz benötigt wird.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Selina Gottwald
Programmservice Rechnungswesen (FIBU)