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Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) Artikel 1, § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG)

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letzte Antwort am 28.10.2020 14:53:02 von Roswitha_Schmidt
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help_me2020
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich benötige mal ein wenig Hilfe. Ich würde gerne den Ertrag Vergütungszuschlag § 28 PflBG ((Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) Artikel 1, § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) i.v.m der Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen)) im Bereich Sozialer Einrichtungen SKR 45 auf das Konto 4170 (Zusatzleistung Pflege) buchen (Erträge teilstationäre Pflegeleistungen).

Liege ich mit meiner Entscheidung hier richtig oder weiß jemand noch ein anderes Konto ???

 

Vielen lieben Dank im Voraus für die Hilfe! 😃

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Roswitha_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
248 Mal angesehen

 

Hallo,

 

ich denke Sie haben bereits die entsprechende Antwort zu Ihrer Frage gefunden.

 

Hier nochmals der Link auf den Beitrag zu SKR 45.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/SKR-45-%C3%84nderungen-2020/td-p/169497

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letzte Antwort am 28.10.2020 14:53:02 von Roswitha_Schmidt
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