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Periodengerechte Abgrenzung mit ASR und UO

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deusex
Allwissender
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Mir steht grade einer auf der Leitung...

 

Mandanten-Buchführung wurde in der Kanzlei für 12/2023 in 01/2024 erstellt und abgerechnet.

Der Beleg geht beim Bilanzierer-Mandanten in 01/2024 in UO ein und wird in der Regel durch den ASR wunderbar erkannt und gebucht, allerdings in 01/2024.

Periodengerecht müsste die Rechnung doch nach 2023 und mit VSt-Abzug Folgejahr gebucht werden. 

 

Betrifft natürlich auch Telefon, Monatslizenzen etc.

 

Ungeachtet der tatsächlichen Leistungserbringung muss ich dann doch das Leistungsdatum der Eingangsrechnung "missbrauchen", um die Rechnung nach obiger Maßgabe korrekt zuzuordnen.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
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