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Paralleles Arbeiten macht Probleme

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letzte Antwort am 18.05.2020 15:40:30 von renek
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renek
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Hallo,

 

wir arbeiten hier im Unternehmen mit DATEV, welches auf einem Server (denke Normalzustand) installiert ist. Dort müssen sich die Mitarbeiter anmelden und arbeiten dann innerhalb des selben Mandanten in Ihren Buchungsstapeln.

 

Nun passiert folgendes: Während ich im Jahresabschluss 2019 das Inventarverzeichnis auf Vordermann bringe, kann meine Mitarbeiterin in 2020 keinen digitalen Beleg buchen. DATEV meldet hier meiner Mitarbeiterin einen Konflikt, ausgelöst durch mich! Das ist mir gestern bereits aufgefallen, dass ich bsp kein Inventar umsetzen kann, weil meine Mitarbeiterinnen Ihre Arbeit tun.

 

Frage: Das sollte in meinen Augen nicht sein. Paralleles Arbeiten heißt für mich, dass mehrere Personen innerhalb eines Bestandes Arbeiten ausführen können. Das es kleine Einschränkungen (bspw Weitergabe OPOS-Saldo) geben kann ist in Ordnung. Das aber unterschiedliche WJ Einfluss aufeinander haben und sich sperren sollte meiner Meinung nach nicht sein! Ist da eventuell serverseitig eine Einstellung vorzunehmen?

einmalnoch
Experte
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Das Verhalten ist normal, richtig und darf auch nicht anders sein.

 

ANLAG ist seit der pro Variante kein "Standalone" Produkt mehr, es ist vielmehr tief in ReWe verankert. Die Anlagenbuchführung ist im Gegensatz zur Fibu ein jahresübergreifendes System, was aber nachteilig bei der gleichzeitigen Bearbeitung mehrerer Jahre ist.

 

Die Daten werden in Datensätzen gespeichert, wird ein Datensatz bearbeitet muss sicher gestellt werden, dass der bearbeitete Datensatz nicht durch einen anderen Bearbeiter vor oder nach Bearbeitung geändert wird. Die Datenbank häkt Instrumente bereit, die einen schreibenden Zugriff nach Aufruf des Datensatzes unterbinden. Je nachdem, wie die Datenbank organisiert ist kann es vorkommen das die gesamte Datenbank zur Bearbeitung durch Andere gesperrt wird.

 

Was haben diese Sperren jetzt mit dem Verhältnis Vorjahr ANLAG zu Fibu laufendes Jahr zu tun? Durch die Integration der Sofortanlage in die Fibu Erfassung muss natürlich sichergestell sein, das Veränderungen im Vorjahresbestand von ANLAG nicht im Folgejahr überschrieben werden.

 

Das ist eine sehr stark vereinfachte Darstellung um das Problem zu umreißen, in Wirklichkeit sind noch einige Mechanismen in der Datenbank zu berücksichtigen. Es gibt also immer ein Abwägen zwischen Datenintegrität und Bequemlichkeit.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
renek
Meister
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Das kann ich so nicht stehen lassen.

 

Auch wenn ich die Meinung dazu vom Grundsatz her nicht widersprechen möchte, aber das ist ein riesen Problem. Wenn solche Dinge nicht parallel möglich sind, dann ist DATEV für viele Unternehmen nicht brauchbar! Weder kann ich meine Kolleginnen einfach mal die Arbeit untersagen weil ich jetzt im AVZ arbeiten möchte, noch ist es machbar, dass ich nun Nachtarbeit einlege um die Kolleginnen nicht zu stören.

 

Das ich schon jedes Mal bei der UStVA oder ZM länger mache, damit alle anderen aus dem System sind, kann ich noch vertreten - immerhin ist das ja nicht die Welt an Zeit die man da benötigt. Aber das AVZ ist dann doch ein erheblicher Posten, welcher auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Hier darf es keine Störungen über die WJ hinweg geben.

 

Das AVZ sollte ebenso wie OPOS automatisch abgeglichen werden sobald der letzte das Buchen verlässt. Blockieren anderer ist da nicht so sinnvoll und nachvollziehbar!

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DATEV-Mitarbeiter
Angie_Schmidt
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

ich vermute, dass die Mitarbeiterin bei Belege buchen die Soforterfassung Anlagenbuchführung aktiviert hat.
Wenn die Soforterfassung Anlagenbuchführung aktiviert ist, dann können bestimmte Funktionen in der Anlagenbuchführung nicht parallel ausgeführt werden. Dazu gehört auch die Funktion Inventare umsetzen, da sich diese Funktion auch auf die Folgejahre auswirkt.

 

Wenn Sie im Rahmen der Jahresabschlusserstellung in der Anlagenbuchführung Funktionen nutzen, die ein paralleles Arbeiten in der Anlagenbuchführung nicht zulassen, empfiehlt DATEV die Soforterfassung Anlagenbuchführung in der laufenden Buchführung zu deaktivieren, dann kann die Mitarbeiterin auch digital buchen. Bei anlagrelevanten Buchungen kann anstatt der Soforterfassung Anlagenbuchführung nach der Buchungserfassung die Funktion Inventare aus Buchungsstapel anlegen genutzt werden.

 

Wenn wir Ihre Problematik nicht richtig verstanden haben, können Sie uns diese gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Programmservice Anlagenbuchführung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Service Anlagenbuchführung
DATEV eG

renek
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Vielen Dank Frau Schmidt,

 

Die Soforterfassung wurde natürlich explizit eingeschalten, damit das Inventar auch sofort gebucht wird! Wir arbeiten mit Kost und da ist die AfA bei uns monatlich drin. Im JA wird dann berichtigt - falls nötig.

 

Ist zwar natürlich etwas unschön gewesen, aber das ist dann klar woher es kommt. Danke daher für die Erläuterung!

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letzte Antwort am 18.05.2020 15:40:30 von renek
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