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Offenlegung / Hinterlegung Jahresabschluss: Kein Hinweis, wenn Unternehmensgröße nicht zu HInterlegung passt?

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letzte Antwort am 14.04.2021 10:24:46 von Lukas_Rudolph
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Datev,

bei einer Offenlegung des Jahresabschlusses war versehentlich "Hinterlegung" statt "Offenlegung"  angegeben. Die Größenklasse war aber richtig mit klein eingegeben. Warum merkt die KI nicht, dass das nicht passt? 

MfG Karl Schmidt

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Gelöschter Nutzer,

 

in diesem Fall muss man zwischen der Basis des Jahresabschlusses unterscheiden. Weitere Informationen:  Umstellungsstatus des Jahresabschlusses erkennen (Dok.-Nr. 1007274)

 

Im neuen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken (neuer Offenlegungsassistent) findet genau solch eine Prüfung statt. Ich würde es zwar nicht als KI 🤖 bezeichnen, aber wir tun es 😉. Die Hinterlegung wird bei Größenklasse klein oder größer ausgegraut. Es kann nicht hinterlegt werden.
Eine Hinterlegung mit Größenklasse Kleinstgesellschaft und Gliederungstiefe Klein oder größer ist weiterhin möglich ✔️. Ich denke aber meistens soll nicht mehr offengelegt/hinterlegt werden als verpflichtend.

Offenlegungsassistent_Hinterlegung_ausgegraut.png

 

Im Offenlegungsassistenten auf Basis von Zuordnungstabellen gibt es diese Prüfung nicht. Wir haben hierzu eine Handvoll 🖐 + 1 Finger 👆 Rückmeldungen. Eine Umsetzung im "alten" Offenlegungsassistenten ist nicht mehr geplant.

 

Mit freundlichen Gruß

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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letzte Antwort am 14.04.2021 10:24:46 von Lukas_Rudolph
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