abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Nutzungsentnahme E-Fahrzeug

4
letzte Antwort am 20.09.2023 13:24:17 von Hetti
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Hetti
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
354 Mal angesehen

Hallo zusammen, habe eine Frage zur Nutzungsentnahme bei E-Autos.

 

Wird bei E-Autos der 20 prozentige Pauschalabschlag für die umsatzsteuerfreien Kosten auch als Eigenverbrauch erfasst, so wie es bei nicht E-Fahrzeugen gehandhabt wird? Hier wird ja die 1% vom BLP aufgeteilt in 80 % steuerpflichtig und 20 % steuerfrei. Müssen diese 20 % steuerfrei auch als Privatentnahme erfasst werden beim E-Auto? 

 

Das Datev Dokument 5301038 verbucht diese 20 % nicht.

 

Hat jemand eine Idee dazu?

 

Besten Dank im voraus.

Hetti

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
345 Mal angesehen

Die Buchung erfolgt doch bei E-Autos nur für umsatzsteuerliche Zwecke. Die ertragsteuerliche Auswirkung der Entnahme wird wieder aufgehoben.

 

Somit ist die Buchung des umsatzsteuerfreien Anteils gar nicht erst notwendig - diese würde in gleicher Höhe auch wieder aufgehoben.

0 Kudos
Hetti
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
323 Mal angesehen

Hallo Uwe Lutz,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Bin noch nicht so richtig klar damit. Wenn ok würde ich mal eine Aufstellung senden.

 

Vereinfachungsregel BLP ./. 20 %

BLP           44.400,00

./. 20 %       8.880,00 (müssen diese auch als Eigenverbrauch gebucht werden?)

= 80 %      35.520,00 x 1 % = 355,20 + 19 % Ust. 67,49 = 422,69

 

 

Hälftiger BLP

BLP          44.400,00

50 %        22.200,00 x 1 % = 222,00 + 19 % USt. 42,18 = 264,18     Buchungssatz 264,18 1880 an 8921

 

Differenz USt.          gekürzter BLP                      67,49 = 80 % USt.

                                hälftiger BLP                     - 42,18 = 50 % USt.

                                30 % USt. Differenz          = 25,31 = 30 % USt. Buchungssatz 158,52 8924 an 8921

 

                                Korrektur Erlöskonto                                         Buchungssatz   25,31 1880 an 8924

 

                                20 % Eigenverbrauch                                        Buchungssatz   88,80  1889 an 8924

                                muss diese Buchung gemacht werden?

 

Ich bedanke mich schon einmal im voraus für Ihre Mühe und entschuldigen Sie bitte die Nachfrage.

 

Viele Grüße

Hetti

 

                     

 

 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 5
318 Mal angesehen

Nein, diese müssen Sie nicht noch einmal buchen.

 

Ertragsteuerlich wird die Buchung auf 50% (bzw. 25%) des BLP erfasst - in Ihrem Beispiel also auf die € 22.200,00. Hier wird vom vollen BLP ausgegangen - also nicht auf 80% gekürzt. Somit ist der ertragsteuerliche Privatanteil bereits in voller Höhe berücksichtigt und muss nicht um einen ust-freien Anteil ergänzt werden.

 

Nur für die USt gibt es die Aufteilung in 80% mit und 20% ohne USt. Und der Anteil ohne USt muss gar nicht erst gebucht werden.

0 Kudos
Hetti
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
305 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

vielen vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.

 

Viele Grüße

Hetti

0 Kudos
4
letzte Antwort am 20.09.2023 13:24:17 von Hetti
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage