Hallo zusammen, habe eine Frage zur Nutzungsentnahme bei E-Autos.
Wird bei E-Autos der 20 prozentige Pauschalabschlag für die umsatzsteuerfreien Kosten auch als Eigenverbrauch erfasst, so wie es bei nicht E-Fahrzeugen gehandhabt wird? Hier wird ja die 1% vom BLP aufgeteilt in 80 % steuerpflichtig und 20 % steuerfrei. Müssen diese 20 % steuerfrei auch als Privatentnahme erfasst werden beim E-Auto?
Das Datev Dokument 5301038 verbucht diese 20 % nicht.
Hat jemand eine Idee dazu?
Besten Dank im voraus.
Hetti
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Buchung erfolgt doch bei E-Autos nur für umsatzsteuerliche Zwecke. Die ertragsteuerliche Auswirkung der Entnahme wird wieder aufgehoben.
Somit ist die Buchung des umsatzsteuerfreien Anteils gar nicht erst notwendig - diese würde in gleicher Höhe auch wieder aufgehoben.
Hallo Uwe Lutz,
vielen Dank für Ihre Antwort. Bin noch nicht so richtig klar damit. Wenn ok würde ich mal eine Aufstellung senden.
Vereinfachungsregel BLP ./. 20 %
BLP 44.400,00
./. 20 % 8.880,00 (müssen diese auch als Eigenverbrauch gebucht werden?)
= 80 % 35.520,00 x 1 % = 355,20 + 19 % Ust. 67,49 = 422,69
Hälftiger BLP
BLP 44.400,00
50 % 22.200,00 x 1 % = 222,00 + 19 % USt. 42,18 = 264,18 Buchungssatz 264,18 1880 an 8921
Differenz USt. gekürzter BLP 67,49 = 80 % USt.
hälftiger BLP - 42,18 = 50 % USt.
30 % USt. Differenz = 25,31 = 30 % USt. Buchungssatz 158,52 8924 an 8921
Korrektur Erlöskonto Buchungssatz 25,31 1880 an 8924
20 % Eigenverbrauch Buchungssatz 88,80 1889 an 8924
muss diese Buchung gemacht werden?
Ich bedanke mich schon einmal im voraus für Ihre Mühe und entschuldigen Sie bitte die Nachfrage.
Viele Grüße
Hetti
Nein, diese müssen Sie nicht noch einmal buchen.
Ertragsteuerlich wird die Buchung auf 50% (bzw. 25%) des BLP erfasst - in Ihrem Beispiel also auf die € 22.200,00. Hier wird vom vollen BLP ausgegangen - also nicht auf 80% gekürzt. Somit ist der ertragsteuerliche Privatanteil bereits in voller Höhe berücksichtigt und muss nicht um einen ust-freien Anteil ergänzt werden.
Nur für die USt gibt es die Aufteilung in 80% mit und 20% ohne USt. Und der Anteil ohne USt muss gar nicht erst gebucht werden.
Hallo Herr Lutz,
vielen vielen Dank. Hat mir sehr geholfen.
Viele Grüße
Hetti