Hallo Zusammen,
der Unternehmer ist Handelsvertreter. Er hat einen beitrieblichen PKW im Betriebsvermögen und einen privaten PKW im privaten Vermögen. Er benutzt den betrieblichen PKW ausschließlich für betrieblichen Anlässen und für die privaten Zwecke benutzt er seinen privaten PKW. Er führt kein Fahrtenbuch.
Die Frage ist, muss der Unternehmer für die Privatnutzung des betrielichen PKWs nach der 1% Regelung ermitteln?
Vielen Dank im Voraus
Hallo woerdehoff,
den Grundsätzen der diesbezüglichen Rechtsprechung folgend: ja
Weitere Infos finden Sie u. a. im Kapitel 5.4 Pkw-Nutzung - Lexikon des Steuerrechts.
Viele Grüße
Christian Wielgoß