Hallo,
in der Novemberhilfe steht, das man den durchschnittlichen wöchentlichen November Umsatz für die Berechnung als Größe nehmen muss.
Ich steh da auf dem Schlauch.
Der Teiler eins durchschnittlichen wöchentlichen Berechnung ist meines Erachtens 4,33
Aber da fährt man schlechter, richtig?
Meine Berechnung:
20.000 Novemberumsatz 2019/ 4,33 durchschnittlichen wöchentlich x 4 Wochen im November 2020 = 18.475,75Euro und dann x 75 % usw......
Das kann fast nicht die Lösung sein, das hier fast 1500 Euro verloren gehen.
Wie macht das die Community?
Logisch wäre für mich:
20.000 Euro Novemberumsatz 2019 - Erlöse 1.11.? und dann x75 % usw....
Danke für kurzes Feedback
Carina Metzmaier
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn Sie die Werte auf der Plattform eingeben, wird das für Sie berechnet. Da die Maßnehmen ab dem 02.11.2020 geltent, werden 29 Tage gerechnet. Damit wird auch der Tagesdurchschnitt gerechnet.
Hallo zusammen,
erstaunlicherweise habe ich heute von der L-Bank 2 E-Mails bekommen, dass der Antrag auf Novemberhilfe eingereicht wurde.
Es betrifft 2 verschiedene Anträge die im November und Dezember 2020 eingereicht wurden. Zu beiden Anträgen habe ich auch einen Bescheid als auch eine Auszahlung.
Auch die Anträge im Portal könnte ich wieder zurückziehen. Diese Option ist wieder aktiv.
Hat noch jemand Post von der L-Bank oder einem andern Länderportal erhalten?
Grüße AKW
Edith sagt: hat sich erledigt.
NEU: 01.03.2022 fehlerhafte Eingangsbestätigung der Bewilligungstellen für Anträge auf Novemberhilfe
Leider wurden fehlerhaft an die prüfenden Dritten Eingangsbestätigungem zu Anträgen auf Novemberhilfe versandt, obwohl dafür schon Bewilligungsbescheide vorliegen. Die Anträge stehen dadurch wieder auf beantragt, statt bewilligt. Unternehmen Sie bitte nichts und ignorieren Sie diese Zwischennachricht.
Es gibt ein kleines Problem. Das BMWI/ Init ist durch die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt bereits informiert.
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/
NEU: 01.03.2022 fehlerhafte Eingangsbestätigung der Bewilligungstellen für Anträge auf Novemberhilfe
Leider wurden fehlerhaft an die prüfenden Dritten Eingangsbestätigungem zu Anträgen auf Novemberhilfe versandt, obwohl dafür schon Bewilligungsbescheide vorliegen. Die Anträge stehen dadurch wieder auf beantragt, statt bewilligt. Unternehmen Sie bitte nichts und ignorieren Sie diese Zwischennachricht
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck