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Nicht steuerbare Umsätze

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letzte Antwort am 18.12.2023 11:28:15 von renek
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DieKlemps
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Hallo zusammen,

 

ein Mandant (deutsche GmbH) hat sich in Spanien registrieren lassen, um von einem spanischen Lager Ware zum spanischen Kunden (ausschließlich Unternehmen) zu verschicken.

Die Umsätze werden von einem spanischen Steuerberater gemeldet. 

Den Geldeingang hierzu finde ich auf dem deutschen Bankkonto.

Nun stellt sich jedoch die Frage, wo in der deutschen FiBu diese Umsatzerlöse verbucht werden müssen. 

Wie werden diese Fälle bei euch gelöst?

 

Beste Grüße 

renek
Meister
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Wäre das nicht "Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze" (SKR04 4339)?

 

Es ist ja nicht "nicht steuerbar", sondern nur im anderen Land steuerpflichtig. Es bleibt Ware die Sie im Rahmen des UN an andere abgeben.

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DieKlemps
Beginner
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über Konto 4339 hatte ich auch nachgedacht, aber dieses soll ich mit einer USt-ID des Kunden füllen, die auf der Rechnung nicht angegeben ist. (Bei innerdeutschen Rechnungen gibts ja auch keinen Hinweis auf die Steuernummer / USt-ID des Kunden, deswegen gibts das bei innerspanischen Kollegen ggf. auch nicht). 

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renek
Meister
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Ja, aber dann müssen Sie doch das Verbringen in das Lager buchen und dann von dort entsprechend USt-neutral buchen.

 

Wenn die Ware aber direkt im spanischen Lager angeliefert wurde, dann müssen Sie es ja auch so buchen das der spanische StB die VoSt abziehen kann. Wie läuft das genau?

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letzte Antwort am 18.12.2023 11:28:15 von renek
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