Angeblich lässt sich die Ausgabe der Unterschriftszeile steuern, der Hinweis verschwindet aber nicht...
Wenn im Hinweisfenster immer wieder Meldungen auftauchen, die nicht abstellbar sind, ignoriert man dieses Fenster irgendwann...
Hallo @Gelöschter Nutzer,
ich hab mir das angesehen. Ich muss ehrlich gestehen, ich habe Ihr Problem noch nicht ganz erfasst 🤔. Meine Vermutung ist, dass Sie solche Hinweise nicht benötigen, dann können Sie diese auch ausblenden, siehe nachfolgend.
Die Hinweismeldung #REW64010 erscheint, wenn keine Unterschriftszeile angehakt ist. Das ist nur eine blaue Informationsmeldung. Es besteht kein zwingender Handlungsbedarf. Im Gegensatz zu roten Fehlermeldungen bzw. gelben Warnungen.
Falls Sie die Informationsmeldungen nicht benötigen, können Sie diese auch über rechte Maustaste im Hinweisfenster | Nur Fehlermeldungen und Warnungen anzeigen ausblenden. Ich persönlich benötige die Informationsmeldung auch nicht, finde sie aber hilfreich, wenn etwas nicht erwartungskonform funktioniert.
Wenn die Unterschriftszeile ausgegeben wird, erscheint die Meldung nicht mehr.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
@Lukas_Rudolph schrieb:Falls Sie die Informationsmeldungen nicht benötigen, können Sie diese auch über rechte Maustaste im Hinweisfenster | Nur Fehlermeldungen und Warnungen anzeigen ausblenden. Ich persönlich benötige die Informationsmeldung auch nicht, finde sie aber hilfreich, wenn etwas nicht erwartungskonform funktioniert.
Danke, damit sind diese und alle Informationen weg. Zufrieden bin ich damit aber nicht, denn es könnte ja sein, dass sich jemand auch mal sinnvolle Informationen überlegt hat und mir anzeigen will... 🙂
Deshalb wäre eine Möglichkeit der Abschaltung einzelner Hinweise sinnvoller (das gab es früher einmal).
Ein schönes Wochenende
Karl Schmidt
Hallo Herr Rudolph,
ich habe mir das auch noch einmal angesehen:
Bisher war es so, dass das Programm es akzeptiert hat, wenn ich keine Unterschriftszeile bei Bilanz / GuV ausgegeben wollte.
Im Ausgabedialog und im Hinweisfenster wurde das nicht angemerkt.
Im neuen Jahresabschluss wird das in beiden Fenstern gekennzeichnet.
Im Hinweisfenster kann ich das - wie von Ihnen beschrieben - unterdrücken, indem ich Hinweise generell unterdrücke (finde ich eigentlich blöd s.o.). Im Ausgabedialog ist die Hinweiskennzeichnung aber weiterhin vorhanden:
Irgendjemand in Nürnberg muss aus irgendeinem Grund diese Änderung reinprogrammiert haben. Warum?
Bitte wieder entfernen.
Schöne Grüße
Karl Schmidt
Auch beim Excelexport wird die angeblich fehlende Unterschriftszeile bemängelt..
Auch der Hinweistext ist merkwürdig:
Obwohl Bescheinigung und Deckblatt angeblich nicht ausgegeben werden können, können 0 von 7 Auswertungen nicht ausgegeben werden ... das führt dazu, dass Hinweise einfach ignoriert werden.
Dass die einfache Excelausgabe einzelner Auswertungsteile einfach wegprogrammiert wurde, ist mir auch völlig unverständlich (siehe auch anderen Beitrag)
Hallo @Gelöschter Nutzer,
im Jahresabschluss auf Zuordnungstabellen kam die Meldung immer und unabhängig der gewählten Auswertungen. Es gab die Funktion "Meldung nicht mehr anzeigen". Diese haben Sie genutzt, dadurch erscheint an keiner Stelle die Meldung mehr.
Im neuen Jahresabschluss wurde die Ausgabe der Meldung auf Pakete reduziert, bei denen die Auswertung Deckblatt oder Bescheinigung ausgewählt wurde. Die Meldung kann nicht mehr ausgeblendet werden.
Für mich sind beide Vorgehensweisen und Ihre Anregung nachvollziehbar. Ich bin der Meinung, dass es hier auch kein wirkliches richtig und falsch gibt.
Ich gebe Ihre Anregung weiter, dass man diese Meldung einzeln ausblenden kann. Ich bin gespannt ob sich hierzu weitere Anwender melden🙂.
Bezüglich der falschen Anzeige "Auswertungen, die nicht ausgegeben werden können: 0 von 7". Das ist schlichtweg ein Fehler, da ja 2 Auswertungen nicht ausgegeben werden können. Das gebe ich zur Bereinigung weiter.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr Rudolph,
...nur der Sache wegen, ich hoffe Sie verstehen das nicht als Rechthaberei.. ... 🙂
In § 245 HG ist geregelt, dass der Jahresabschluss zu unterschreiben ist. Die Unterschrift darf erst nach Feststellung erfolgen. Dieses Datum weiß der JA Ersteller in der Regel nicht. In der Praxis wird der Jahresabschluss im Anhang bzw. Lagebericht unterschrieben (so macht das auch der Vorstand der Datev, der die Bilanz und die GuV im Geschäftsbericht nicht unterschreibt).
Ein-Personen-GmbH oder Einzelunternehmen unterschreiben den Jahresabschluss i.d.R. nur für die Bank, da der Jahresabschluss an Finanzamt und Bundesanzeiger elektronisch übermittelt werden. Wir lassen uns die Vollständigkeitserklärung und den unterschriebenen Feststellungsbeschluss zukommen. Einen unterschriebenen Jahresabschluss nehme ich nicht zusätzlich zu den Akten bzw. ins DMS (wie machen das die KollegInnen?). Werden alle Jahresabschlüsse, die an die Gesellschafter vor der Gesellschafterversammlung ohne Unterschrift verteilt werden, in der Gesellschafterversammlung nach der Feststellung noch einmal eingesammelt und unterschrieben oder bleiben die beiden Unterschriftszeilen in Bilanz und GuV einfach leer?)
Bei einem Prüfungsauftrag muss natürlich ein unterschriebener Jahresabschluss vorliegen.
Aus diesen Gründen ist diese Programmänderung für mich nicht nachvollziehbar (auch deswegen, weil die Meldung auch dann nicht verschwindet, wenn die Unterschriftszeile nur bei Bilanz oder GuV ausgewählt wird). Die Abschaltung aller Hinweise ist natürlich keine Alternative.
Viele Grüße
Karl Schmidt