Hallo liebe Community,
ich habe 5 Darlehen und 3 davon sind mit Rangrücktritt vereinbart worden.
Der Mandant wünscht ein Ausweis dieser 3 Konten gesondert in der Bilanz als Davon-Vermerk statt im Anhang.
Es gibt aber in Datev (SKR03) nicht mal ein Konto, das "Nachrang" heißt oder "Darlehen mit Rangrücktritt", bei den Kontozwecken gibt es hierzu auch keine Klassifizierung, daher die Frage, kann das Datev überhaupt? Oder muss und kann ich diese Info nur im Anhang erwähnen?
Danke,
DT
Hallo Diana,
hat sich hierzu jemand geäußert, oder wie wurde das Problem gelöst?
Danke und LG,
Sylvia
Es kommt drauf an . . .
... und wenn es DATEV "nicht kann" könnte auch eine Bewandtnis dahinterstecken und was der Mandant "wünscht" ist rechtlich manchmal nicht darstellbar.
... wie der Rangrücktritt formuliert ist und hoffentlich haben die Gesellschafter auch die steuerlichen Folgen des Rangrücktrittes bedacht.
Ich würde sagen, dass es zurecht hierfür keine gesonderten Konten gibt.