Im Falle einer Vorausrechnung, in der die Nutzungs-/Rechteüberlassung für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 abgerechnet wird, ist es nach meinem Kenntnisstand zulässig mit 19% Umsatzsteuer abzurechnen (Leistungserbringung mit dem Datum des letzten Tages des Nutzungszeitraums; und ab dem 1.1.2021 soll bekanntermaßen wieder 19% anwendbar sein).
Allerdings lässt dies DATEV nicht zu. Man kann den Buchungsschlüssel 5 zwar auswählen aber DATEV lässt die Verbuchung nicht zu.
Wenn mir ggf. aus der Community jemand helfen könnte?
Vielen Dank
Hallo @mhelm,
Automatikkonten können nicht mit einem Steuerschlüssel bebucht werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument unter Punkt 3.3
Steuersatzsenkung: Mit 19% / 7% und 16% / 5% richtig buchen