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Lizenzrechnung - Vorausrechnung - Steuerschlüssel

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letzte Antwort am 19.08.2020 08:48:33 von Nida_Niazioglou
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mhelm
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
305 Mal angesehen

Im Falle einer Vorausrechnung, in der die Nutzungs-/Rechteüberlassung für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 abgerechnet wird, ist es nach meinem Kenntnisstand zulässig mit 19% Umsatzsteuer abzurechnen (Leistungserbringung mit dem Datum des letzten Tages des Nutzungszeitraums; und ab dem 1.1.2021 soll bekanntermaßen wieder 19% anwendbar sein).

 

Allerdings lässt dies DATEV nicht zu. Man kann den Buchungsschlüssel 5 zwar auswählen aber DATEV lässt die Verbuchung nicht zu.

 

Wenn mir ggf. aus der Community jemand helfen könnte?

 

Vielen Dank

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
271 Mal angesehen

Hallo @mhelm

 

Automatikkonten können nicht mit einem Steuerschlüssel bebucht werden. 

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument unter Punkt 3.3

 

Steuersatzsenkung: Mit 19% / 7% und 16% / 5% richtig buchen

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.08.2020 08:48:33 von Nida_Niazioglou
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