Liebe DATEV-Community,
ich bin gerade etwas verzweifelt und hoffe, dass mir vielleicht jemand mit dem DATEV-Programm weiterhelfen kann...
Folgender Sachverhalt:
- Import der Buchhaltung des Mandanten als .csv Datei (Mandant nutzt Lexware) bei DATEV
- Mandant hatte in Lexware aufgrund des Steuersatzwechsels neue Erlöskonten angelegt, Bsp: #4404 Auf diesem Konto sind Zahlungseingänge die aus Rechnungen resultieren, die im ersten Halbjahr 2019 mit 19% gestellt worden waren, die aber erst nach dem 30. Juni 2019 eingegangen sind.
Grund des Mandanten: Seine USt-VA hätte sonst eine falsche Bezugsgröße für die USt-Berechnung gewählt
Problem:
-DATEV sieht nun lediglich das Buchungsdatum und hat 16% auf dem Konto #4404 hinterlegt, da die Buchungen nach dem 1.7. waren (obwohl der Mandant eigentlich 19% hinterlegt hat), somit passt die USt also vorne und hinten nicht mehr
Frage:
-Wie kann ich das Problem lösen damit DATEV das Konto #4404 mit 19% annimmt, obwohl die Buchungen im zweiten Halbjahr erfolgt sind?
Vielen lieben Dank!!!
Julia
Die Datev hat dafür extra Konten angelegt.
Für 16% egal welches Datum müssten es die Konten 4340 - 4349 sein.
Für 19% egal welches Datum müssten es die Konten 4410 - 4419 sein.
Danke für die Antwort.
Aber leider sehe ich die Lösung des Problems nicht... Der Mandant hat ja schon alles gebucht und die Konten sind eingerichtet und in DATEV eingespielt. Der Abschluss wurde auch schon überwiegend bearbeitet bis bei der USt-Verprobung diese Ungereimtheiten aufgefallen sind
Moin,
wäre nicht die schnelle, einfache Lösung möglich: Umb von den für DATEV "falschen" Lexwarekonten auf die DATEV "richtigen" Konten, dazu ein entsprechender Vermerk warum wieso und weshalb und es könnte m. E. n. alles passen?
Persönlich würde ich jedenfalls nicht im DATEV-Kontenrahmen irgendwie etwas umzustellen versuchen. Wir kennen dies Problem aktuell auch gerade bei einer handvoll Lexware-Buchungen auf 3400 mit 16 %. Fehler gefunden, entsprechend umgebucht und dann passt die USt auch wieder.
Viel Erfolg wünscht
WF
PS.: Wir machen entsprechende Berichtigungen immer in einem gesonderten Vorlauf und lassen die von Mand. übergebenen Daten unverändert. Lieber um- und generalumkehrbuchen als die eingereichten Daten zu verfälschen, es soll ja alles Schritt für Schritt nachvollziehbar bleiben, für FA und ggf. die Rechnung an den Mand.