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Leistungsdatum und automatischer Vorlauf

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letzte Antwort am 10.05.2017 15:16:29 von Christian_Nahr
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steuerberaterinhannover
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Liebe Newsgroup,

wir haben folgendes Problem in Kanzlei Rewe:

Wenn ich jetzt im alten Jahr noch eine Rechnung aus dem z.B. Februar erfasse mit Leistungsdatum 31.12.2016 wird ein automatischer Vorlauf „Auflsg. Steuer Vorjahr“ für Februar 2017 erstellt. Die Vorsteuer wird dann in den Daten der USt-VA Februar 2017 gebucht. Die VA für Februar ist aber bereits übermittelt.

Hat jemand eine Lösung, wie man die Auflösung der Steuer für die dann schon abgegebenen Monate umgehen kann und die VSt in den laufenden, noch offenen und zu übermittelnden Monat bekommt? Sonst muss ja jedes Mal für einen Kleinbetrag eine berichtigte Voranmeldung abgegeben werden, wenn man nicht möchte, das abzugsfähige Vorsteuern bis zur Erstellung der Jahreserklärung in der Luft hängen bleiben.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

wjaschke
Einsteiger
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Naja, Sie müssen halt dann im alten Jahr ein Datum vom aktuell offenen Monat des Folgejahrs hernehmen.

Dann müsste es doch passen, oder?

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steuerberaterinhannover
Einsteiger
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Ja schon - mir schwebt da allerdings eine elegantere Lösung vor....

So müssten wir ja eine Rechnung mit Datum 5.2.2017 unter einem fingierten Rechnungsdatum im März einbuchen. Das kann doch so von der Datev nicht gewollt sein, oder?

Es ist doch nicht so unüblich, dass z.B. eine Rechnung aus dem Januar 2017 mit Leistungsdatum Dezember 2016 erst mit der Buchhaltung Februar 2017 oder sogar noch später beim Steuerberater eintrudelt.

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Nahr
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

grundsätzlich gelten die GoBD sowohl für Buchungen mit als auch ohne Leistungsdatum. Wird durch die Nutzung des Leistungsdatums ein Stapel mit der Auflösung der Vorsteuer in einem Monat erstellt, der bereits abgeschlossen (d.h. festgeschrieben und übermittelt) ist, so muss hierfür eine berichtigte UStVA abgegeben werden.

Dies kann nur durch Folgendes geändert werden:

- Aufhebung der Festschreibung zur DÜ ( siehe Dokument 1071073 )

- Erfassung von Abgrenzungsbuchungen im betreffenden Monat ( siehe Dokument 9211426 )

Mit freundlichen Grüßen

Christian Nahr

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.05.2017 15:16:29 von Christian_Nahr
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