Wenn man einen Steuerschlüssel für die nicht abziehbare Vorsteuer verwendet, dann ist die Verwendung des Leistungsdatums nicht mehr möglich. Gibt es hier ein Workaround? Wir haben leider massig hohe Rechnungen, und jedesmal die Abgrenzung per Hand vorzunehmen ist unglaublich mühsam...
Viele Grüße,
Stefan
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Laut Anruf der DATEV geht das leider nicht, wurde aber als Verbesserungsvorschlag aufgenommen